• Krebeck (Landkreis Göttingen, Niedersachsen)
Außer Kraft - Handwerksrolle Eintragung handwerklicher Nebenbetrieb

Handwerksrolle Eintragung eines handwerklichen Nebenbetriebes

Beschreibung

Ein handwerklicher Nebenbetrieb liegt vor, wenn in Verbindung mit einem anderen, als Hauptunternehmen übergeordneten Betrieb handwerkliche Leistungen für Dritte handwerksmäßig in nicht unerheblichem Umfang erbracht werden. Es besteht eine Eintragungspflicht in die Handwerksrolle für handwerkliche Nebenbetriebe, die

  • mit einem Versorgungs- oder sonstigen gewerblichen Betrieb öffentlich rechtlicher Träger,
  • mit einem Unternehmen eines zulassungspflichtigen Handwerks, der Industrie, des Handels, der Landwirtschaft oder sonstiger Wirtschafts- und Berufszweige

verbunden sind, wenn in ihnen in einem zulassungspflichtigen Handwerk Waren oder Dienstleistungen für Dritte (nicht für den Hauptbetrieb) hergestellt bzw. erbracht werden. Hilfsbetriebe nach § 3 Handwerksordnung (HwO) sind nicht eintragungspflichtig.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt bei der Handwerkskammer (HWK), in deren Bezirk der Hauptbetrieb bzw. der Nebenbetrieb liegt.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Ansprechpartner

Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Göttingen

Adresse

Hausanschrift

Reinhäuser Landstraße 4

37083 Göttingen

Öffnungszeiten

Besuchszeiten: Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch einen Termin. Ansprechzeiten: Mo: 09:00 - 12:00 Mi:  09:00 - 12:00  Do: 13:30 - 16:00 Fr:  09:00 - 12:00

Version

Technisch erstellt am 06.09.2011

Technisch geändert am 09.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen

Adresse

Hausanschrift

Braunschweiger Straße 53

31134 Hildesheim

Kontakt

Telefon Festnetz: 05121 162-0

Fax: 05121 33836

E-Mail: hgf@hwk-hildesheim.de

Version

Technisch erstellt am 15.12.2009

Technisch geändert am 12.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

Adresse

Hausanschrift

Friedrichswall 1

30159 Hannover

Postanschrift

Postfach 1 01

30001 Hannover

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

Kontakt

Telefon Festnetz: 0511 120-5521

E-Mail: ea@niedersachsen.de

Version

Technisch erstellt am 17.12.2009

Technisch geändert am 09.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • bei Einzelunternehmen:
    • Antrag auf Eintragung
    • Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers
    • Nachweis über Qualifikation (Kopie Meisterbrief, Technikerzeugnis etc.) der Inhaberin/des Inhabers (bei angestellter Betriebsleiterin/bei angestelltem Betriebsleiter siehe dort)
    • Kopie Gewerbeanmeldung (kann nach Eintragung in die Handwerksrolle nachgereicht werden)
  • bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR):
    • Antrag auf Eintragung
    • Kopien des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers der Gesellschafterinnen/Gesellschafter oder vertretungsberechtigten Personen
    • Kopie des Gesellschaftsvertrages
    • Nachweis über Qualifikation (Kopie Meisterbrief, Technikerzeugnis etc.) aller Gesellschafterin/Gesellschafter (bei angestellter Betriebsleiterin/bei angestelltem Betriebsleiter siehe dort)
    • Kopie Gewerbeanmeldung (kann nach Eintragung in die Handwerksrolle nachgereicht werden)
  • bei GmbH, Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), AG, OHG, KG, GmbH & Co. KG und anderen inländischen oder ausländischen Gesellschaften:
    • Antrag auf Eintragung
    • Kopien des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers der Gesellschafterinnen/Gesellschafter oder vertretungsberechtigten Personen
    • Kopie des Handelsregisterauszuges - bei EU-Staaten angehöriger Gesellschaft: Vorlage einer Übersetzung des Registerauszuges des Herkunftslands
    • Kopie Gewerbeanmeldung (kann nach Eintragung in die Handwerksrolle nachgereicht werden)
  • bei Anstellung eines Betriebsleiters:
    • • Betriebsleitererklärung
    • • Kopie des Arbeitsvertrages des Betriebsleiters
    • • Nachweis über Qualifikation des Betriebsleiters (Kopie Meisterbrief, Dipl.-Zeugnis, Industriemeisterurkunde, Technikerzeugnis, Ausnahmegenehmigung, Ausübungsberechtigung etc.)
    • • Gegebenenfalls Meldebestätigung der Einzugsstelle (Krankenkasse) über die Anmeldung des Arbeitnehmers

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

3 Monate (Nach Eingang des Antrags einschließlich der vollständigen Unterlagen)

Kosten

Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen können Sie der Leistung Handwerksrolle Eintragung zulassungspflichtiges Gewerbe entnehmen.

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 13.09.2018

Version

Technisch erstellt am 06.07.2010

Technisch geändert am 23.08.2023

Stichwörter

Handwerkerrolle

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024