Außer Kraft - Handwerksrolle Eintragung handwerklicher Nebenbetrieb

    Handwerksrolle Eintragung eines handwerklichen Nebenbetriebes

    Beschreibung

    Ein handwerklicher Nebenbetrieb liegt vor, wenn in Verbindung mit einem anderen, als Hauptunternehmen übergeordneten Betrieb handwerkliche Leistungen für Dritte handwerksmäßig in nicht unerheblichem Umfang erbracht werden. Es besteht eine Eintragungspflicht in die Handwerksrolle für handwerkliche Nebenbetriebe, die

    • mit einem Versorgungs- oder sonstigen gewerblichen Betrieb öffentlich rechtlicher Träger,
    • mit einem Unternehmen eines zulassungspflichtigen Handwerks, der Industrie, des Handels, der Landwirtschaft oder sonstiger Wirtschafts- und Berufszweige

    verbunden sind, wenn in ihnen in einem zulassungspflichtigen Handwerk Waren oder Dienstleistungen für Dritte (nicht für den Hauptbetrieb) hergestellt bzw. erbracht werden. Hilfsbetriebe nach § 3 Handwerksordnung (HwO) sind nicht eintragungspflichtig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Handwerkskammer (HWK), in deren Bezirk der Hauptbetrieb bzw. der Nebenbetrieb liegt.

    Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

    Ansprechpartner

    Stadt Moringen

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtsfreiheit 8-10

    37186 Moringen

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 -12:30 Uhr  Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:00 - 17:00 Uhr  Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr  Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr  Freitag 08:30 - 12:30 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05554 202

    Fax: 05554 202-14

    E-Mail: stadt@moringen.de

    Version

    Technisch erstellt am 16.02.2018 (von: Webservice, Stadt Moringen)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Stadt Moringen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Northeim

    Adresse

    Hausanschrift

    Medenheimer Str. 6/8

    37154 Northeim

    Version

    Technisch erstellt am 15.01.2021 (von: Griep, Evelyn)

    Technisch geändert am 23.04.2024 (von: Witte, Farina Isabell)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Braunschweiger Straße 53

    31134 Hildesheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05121 162-0

    Fax: 05121 33836

    E-Mail: hgf@hwk-hildesheim.de

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2009 (von: Hannes Himburg)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: Becker, Frederick)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichswall 1

    30159 Hannover

    Postanschrift

    Postfach 1 01

    30001 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 120-5521

    E-Mail: ea@niedersachsen.de

    Version

    Technisch erstellt am 17.12.2009 (von: Anja Reichelt)

    Technisch geändert am 08.10.2024 (von: Witte, Farina Isabell)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • bei Einzelunternehmen:
      • Antrag auf Eintragung
      • Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers
      • Nachweis über Qualifikation (Kopie Meisterbrief, Technikerzeugnis etc.) der Inhaberin/des Inhabers (bei angestellter Betriebsleiterin/bei angestelltem Betriebsleiter siehe dort)
      • Kopie Gewerbeanmeldung (kann nach Eintragung in die Handwerksrolle nachgereicht werden)
    • bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR):
      • Antrag auf Eintragung
      • Kopien des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers der Gesellschafterinnen/Gesellschafter oder vertretungsberechtigten Personen
      • Kopie des Gesellschaftsvertrages
      • Nachweis über Qualifikation (Kopie Meisterbrief, Technikerzeugnis etc.) aller Gesellschafterin/Gesellschafter (bei angestellter Betriebsleiterin/bei angestelltem Betriebsleiter siehe dort)
      • Kopie Gewerbeanmeldung (kann nach Eintragung in die Handwerksrolle nachgereicht werden)
    • bei GmbH, Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), AG, OHG, KG, GmbH & Co. KG und anderen inländischen oder ausländischen Gesellschaften:
      • Antrag auf Eintragung
      • Kopien des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers der Gesellschafterinnen/Gesellschafter oder vertretungsberechtigten Personen
      • Kopie des Handelsregisterauszuges - bei EU-Staaten angehöriger Gesellschaft: Vorlage einer Übersetzung des Registerauszuges des Herkunftslands
      • Kopie Gewerbeanmeldung (kann nach Eintragung in die Handwerksrolle nachgereicht werden)
    • bei Anstellung eines Betriebsleiters:
      • • Betriebsleitererklärung
      • • Kopie des Arbeitsvertrages des Betriebsleiters
      • • Nachweis über Qualifikation des Betriebsleiters (Kopie Meisterbrief, Dipl.-Zeugnis, Industriemeisterurkunde, Technikerzeugnis, Ausnahmegenehmigung, Ausübungsberechtigung etc.)
      • • Gegebenenfalls Meldebestätigung der Einzugsstelle (Krankenkasse) über die Anmeldung des Arbeitnehmers

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Bearbeitungsdauer

    3 Monate (Nach Eingang des Antrags einschließlich der vollständigen Unterlagen)

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen können Sie der Leistung Handwerksrolle Eintragung zulassungspflichtiges Gewerbe entnehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 13.09.2018

    Version

    Technisch erstellt am 06.07.2010 (von: Frank Plaue)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Handwerkerrolle

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)