Vergnügungsteuer Festsetzung

    Vergnügungssteuer Festsetzung

    Beschreibung

    Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Steuer. Gegenstand der Steuer ist der Aufwand für die Benutzung bzw. den Besuch bestimmter Einrichtungen und Veranstaltungen.

    Der Vergnügungssteuer unterliegen die folgenden im Gemeindegebiet durchgeführten Veranstaltungen:

    • Tanzveranstaltungen gewerblicher Art,
    • Schönheitstänze (z.B. Burlesque) und Darbietungen ähnlicher Art,
    • sportliche Veranstaltungen, die berufs- oder gewerbsmäßig betrieben werden,
    • gewerbliche Filmvorführungen,
    • das Ausspielen von Geld- oder Sachwerten in Spielclubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen,
    • das Aufstellen/ der Betrieb von Musik-, Schau-, Scherz-, Spiel-, Geschicklichkeits- oder ähnlichen Apparaten in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie in Gast- oder Schankwirtschaften, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen oder an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten.

    Der Steuer unterliegen nicht:

    • karitative, kirchliche, gemeinnützige Veranstaltungen (Gemeinnützigkeit muss nachgewiesen werden),
    • Abschlussbälle, sofern an den Veranstaltungen nur Schüler und deren Angehörige teilnehmen,
    • Veranstaltungen, an denen Berufssportler neben Amateursportlern mitwirken, wenn sie von der Gemeinde als förderungswürdig anerkannt sind sowie Fußballspiele, an denen Lizenzspieler teilnehmen,
    • Zirkusveranstaltungen,
    • Filmvorführungen, bei denen Filme gezeigt werden, die von der durch die Landesregierung bestimmten Stelle als "wertvoll" oder  "besonders wertvoll" anerkannt worden sind,
    • Volksbelustigungen der auf Jahrmärkten, Kirmessen, Schützenfesten, Kirchweihfesten und ähnlichen Veranstaltungen üblichen Art,
    • Einrichtungen, die bereits der Spielbankabgabe unterliegen.

    Die Steuer wird z.B. über den Kartenverkauf erhoben oder als Pauschalsteuersatz, wenn die Veranstaltung ohne Eintrittskarte oder sonstigen Ausweis zugänglich ist.

    Hinweise für Springe: Vergnügungssteuer Festsetzung

    Allgemeine Informationen

    Die Spielgerätesteuer ist eine örtliche Steuer.  

    Der Spielgerätesteuer unterliegen die folgenden im Stadtgebiet durchgeführten Veranstaltungen:

    • das Ausspielen von Geld- oder Sachwerten in Spielclubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen,
    • das Aufstellen/ der Betrieb von Musik-, Schau-, Scherz-, Spiel-, Geschicklichkeits- oder ähnlichen Apparaten in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie in Gast- oder Schankwirtschaften, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen oder an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten.


    Allgemeine Informationen

    Die Spielgerätesteuer ist eine örtliche Steuer.

    Der Spielgerätesteuer unterliegen die folgenden im Stadtgebiet durchgeführten Veranstaltungen:

    • das Ausspielen von Geld- oder Sachwerten in Spielclubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen,
    • das Aufstellen/ der Betrieb von Musik-, Schau-, Scherz-, Spiel-, Geschicklichkeits- oder ähnlichen Apparaten in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie in Gast- oder Schankwirtschaften, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen oder an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten.


    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Die Gemeinden/ Städte sind für die Festlegung und Erhebung der Vergnügungssteuer zuständig.

    Ansprechpartner

    Fachdienst 20 - Kämmerei

    Adresse

    Hausanschrift

    Auf dem Burghof 1

    31832 Springe

    Kontakt

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Der Fachdienst Kämmerei ist für die Haushaltswirtschaft (Beschaffung, Planung Verwendung und Kontrolle öffentlicher Mittel) sowie insbesondere die Aufstellung, Feststellung und Ausführung der eigenen Haushaltspläne zuständig. Circa ein Viertel aller ordentlichen Erträge der Stadt Springe wird von den Bürgern direkt über Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Hundesteuer und Vergnügungssteuer aufgebracht. Die Veranlagung dieser zur stetigen Aufgabenerfüllung erforderlichen eigenen öffentlich-rechtlichen Finanzmittel (derzeit ca. 12 Mio. €) erfolgt durch die Steuerabteilung des Fachdienstes Kämmerei. weitere externe Aufgabenfelder: Stadtkasse (Finanzbuchhaltung) • Forderungsmanagement (Mahnung und Vollstreckung städtischer Forderungen) • Zahlungsverkehr (Zahlungsein- und Ausgänge, sowie auch SEPA-Lastschriften) Grundstücksverwaltung • Abwicklung von An- und Verkäufen städtischer Grundstücke • Prüfung von Vorkaufsrechten und Erteilung der Negativerklärungen • Bestellung von Dienstbarkeiten • Verwaltung der Grundstückspacht- und Erbbaurechtsverträge Weitere Infos und Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie unten unter "Untergeordnete Organisationseinheiten" und unter "Dienstleistungen". Zusätzlich sind dem Fachdienst folgende Bereiche mit hauptsächlich internen Aufgabenfeldern untergeordnet: • Angelegenheiten der Buchhaltung (Anlagen,- Geschäfts- und Bilanzbuchhaltung) • Erstellen der Jahresabschlüsse • Kosten- und Leistungsrechnung • Controlling • Kreditmanagement • Beteiligungsmanagement • Einsatz und Administration der eingesetzten EDV-Finanzprogramme

    Version

    Technisch erstellt am 27.02.2020

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    • kommunale Satzung

    Hinweise für Springe: Vergnügungssteuer Festsetzung

    Kosten

    Die Vergnügungssteuer wird für jede Veranstaltung gesondert berechnet. 

    Der Steuersätze werden in der Satzung der Gemeinde/ Stadt festgelegt und können sich folglich je nach Ort unterscheiden.

    Hinweise für Springe: Vergnügungssteuer Festsetzung

    Die Steuersätze werden in der Spielgerätesteuersatzung festgelegt.

    Die Steuersätze werden in der Spielgerätesteuersatzung festgelegt.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 26.07.2010

    Version

    Technisch erstellt am 17.05.2010

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    anmelden, Spielautomatensteuer, zahlen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024