Vergnügungsteuer Festsetzung

    Vergnügungssteuer Festsetzung

    Beschreibung

    Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Steuer. Gegenstand der Steuer ist der Aufwand für die Benutzung bzw. den Besuch bestimmter Einrichtungen und Veranstaltungen.

    Der Vergnügungssteuer unterliegen die folgenden im Gemeindegebiet durchgeführten Veranstaltungen:

    • Tanzveranstaltungen gewerblicher Art,
    • Schönheitstänze (z.B. Burlesque) und Darbietungen ähnlicher Art,
    • sportliche Veranstaltungen, die berufs- oder gewerbsmäßig betrieben werden,
    • gewerbliche Filmvorführungen,
    • das Ausspielen von Geld- oder Sachwerten in Spielclubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen,
    • das Aufstellen/ der Betrieb von Musik-, Schau-, Scherz-, Spiel-, Geschicklichkeits- oder ähnlichen Apparaten in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie in Gast- oder Schankwirtschaften, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen oder an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten.

    Der Steuer unterliegen nicht:

    • karitative, kirchliche, gemeinnützige Veranstaltungen (Gemeinnützigkeit muss nachgewiesen werden),
    • Abschlussbälle, sofern an den Veranstaltungen nur Schüler und deren Angehörige teilnehmen,
    • Veranstaltungen, an denen Berufssportler neben Amateursportlern mitwirken, wenn sie von der Gemeinde als förderungswürdig anerkannt sind sowie Fußballspiele, an denen Lizenzspieler teilnehmen,
    • Zirkusveranstaltungen,
    • Filmvorführungen, bei denen Filme gezeigt werden, die von der durch die Landesregierung bestimmten Stelle als "wertvoll" oder  "besonders wertvoll" anerkannt worden sind,
    • Volksbelustigungen der auf Jahrmärkten, Kirmessen, Schützenfesten, Kirchweihfesten und ähnlichen Veranstaltungen üblichen Art,
    • Einrichtungen, die bereits der Spielbankabgabe unterliegen.

    Die Steuer wird z.B. über den Kartenverkauf erhoben oder als Pauschalsteuersatz, wenn die Veranstaltung ohne Eintrittskarte oder sonstigen Ausweis zugänglich ist.

    Hinweise für Hemmingen: Vergnügungssteuer

    Allgemeine Informationen

    Die Vergnügungssteuer ist eine kommunale Steuer, die von Städten oder Gemeinden erhoben wird. Rechtsgrundlage ist das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz und die entsprechende Satzung der Stadt Hemmingen.

    Nach dieser Vergnügungssteuersatzung erhebt die Stadt auf ihrem Gebiet u.a. Steuern für die entgeltliche Benutzung von Spielgeräten, Unterhaltungsapparaten und -automaten und Spielen an multifunktionalen Bildschirmgeräten. Steuerschuldner für diese sog. örtliche Aufwandssteuer sind daher u.a. der Aufsteller der Geräte oder der Inhaber/die Inhaberin der Räumlichkeiten, in denen die Geräte stehen.

    Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der aktuellen Vergnügungssteuersatzung.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Die Gemeinden/ Städte sind für die Festlegung und Erhebung der Vergnügungssteuer zuständig.

    Ansprechpartner

    Abteilung Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    30966 Hemmingen

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 4103-0

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Finanzen Welche Einnahmen hat die Stadt Hemmingen? Wofür gibt unsere Kommune Geld aus? Gibt es Schulden, und was kosten Straßensanierung, Grünpflege oder die Einrichtung einer zusätzlichen Hortgruppe? Alle Einnahmen und Ausgaben einer Stadt werden so geplant und der Haushalt so geführt, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Jede Stadt hat ihre Haushaltswirtschaft gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetztes und der geltenden Haushaltsgrundsätze zu führen. Alle Einnahmen und Ausgaben der Stadt Hemmingen werden in einem aktuellen Haushaltsplan aufgestellt. Der Haushaltsplan ist öffentlich und kann jederzeit eingesehen werden. Er enthält alle zu erwartenden Einnahmen, alle voraussichtlich zu leistenden Ausgaben und voraussichtlich benötigten Verpflichtungsermächtigungen. Der Ergebnishaushalt Der Ergebnishaushalt enthält alle Erträge und Aufwendungen, die sich aus der laufenden Aufgabenerfüllung der Stadt Hemmingen ergeben. Zu den Erträgen zählen beispielsweise Steuern, Gebühren, Zuweisungen, Mieten und Pachten sowie Bußgelder. Aufwendungen sind unter anderem die Gehälter für das Personal, Bauunterhaltungen, Abschreibungen und soziale Leistungen. Der Finanzhaushalt Im Finanzhaushalt werden alle Ein- und Auszahlungen des städtischen Haushaltes geplant. Er stellt dar, ob die Stadt genügend finanzielle Mittel hat, um alle notwendigen Auszahlungen tätigen zu können, oder eventuell Kreditaufnahmen notwendig sind. Ergänzt werden die Teilhaushalte im Finanzhaushalt durch die Investitionsübersichten, in denen unter anderem Baumaßnahmen, der Erwerb von Vermögen wie Fahrzeuge und Grundstücke oder Investitionszuschüsse für den Bau von Kindertagesstätten durch einen freien Träger dargestellt werden. Einzahlungen entstehen im Finanzhaushalt beispielsweise, wenn die Stadt bewegliches und unbewegliches Anlagevermögen verkauft oder Zuschüsse vom Land, Bund oder Dritten für Investitionen erhält, um damit zum Beispiel Schulen zu bauen oder zu erweitern.

    Version

    Technisch geändert am 18.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Vergnügungssteuer wird für jede Veranstaltung gesondert berechnet. 

    Der Steuersätze werden in der Satzung der Gemeinde/ Stadt festgelegt und können sich folglich je nach Ort unterscheiden.

    Hinweise für Hemmingen: Vergnügungssteuer

    Die Stadt Hemmingen erhebt Gebühren gemäß §1 der Satzung zur Erhebung der Vergnügungssteuer in der Stadt Hemmmingen (Vergnügungssteuersatzung) ausschließlich auf Spielgeräte. Die aktuelle Fassung der Satzung finden Sie unter Dokumente.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 26.07.2010

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    zahlen, anmelden, Spielautomatensteuer

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de