Vergnügungssteuer Festsetzung
Beschreibung
Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Steuer. Gegenstand der Steuer ist der Aufwand für die Benutzung bzw. den Besuch bestimmter Einrichtungen und Veranstaltungen.
Der Vergnügungssteuer unterliegen die folgenden im Gemeindegebiet durchgeführten Veranstaltungen:
- Tanzveranstaltungen gewerblicher Art,
- Schönheitstänze (z.B. Burlesque) und Darbietungen ähnlicher Art,
- sportliche Veranstaltungen, die berufs- oder gewerbsmäßig betrieben werden,
- gewerbliche Filmvorführungen,
- das Ausspielen von Geld- oder Sachwerten in Spielclubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen,
- das Aufstellen/ der Betrieb von Musik-, Schau-, Scherz-, Spiel-, Geschicklichkeits- oder ähnlichen Apparaten in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie in Gast- oder Schankwirtschaften, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen oder an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten.
Der Steuer unterliegen nicht:
- karitative, kirchliche, gemeinnützige Veranstaltungen (Gemeinnützigkeit muss nachgewiesen werden),
- Abschlussbälle, sofern an den Veranstaltungen nur Schüler und deren Angehörige teilnehmen,
- Veranstaltungen, an denen Berufssportler neben Amateursportlern mitwirken, wenn sie von der Gemeinde als förderungswürdig anerkannt sind sowie Fußballspiele, an denen Lizenzspieler teilnehmen,
- Zirkusveranstaltungen,
- Filmvorführungen, bei denen Filme gezeigt werden, die von der durch die Landesregierung bestimmten Stelle als "wertvoll" oder "besonders wertvoll" anerkannt worden sind,
- Volksbelustigungen der auf Jahrmärkten, Kirmessen, Schützenfesten, Kirchweihfesten und ähnlichen Veranstaltungen üblichen Art,
- Einrichtungen, die bereits der Spielbankabgabe unterliegen.
Die Steuer wird z.B. über den Kartenverkauf erhoben oder als Pauschalsteuersatz, wenn die Veranstaltung ohne Eintrittskarte oder sonstigen Ausweis zugänglich ist.
Hinweise für Hemmingen: Vergnügungssteuer
Die Vergnügungssteuer ist eine kommunale Steuer, die von Städten oder Gemeinden erhoben wird. Rechtsgrundlage ist das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz und die entsprechende Satzung der Stadt Hemmingen.
Nach dieser Vergnügungssteuersatzung erhebt die Stadt auf ihrem Gebiet u.a. Steuern für die entgeltliche Benutzung von Spielgeräten, Unterhaltungsapparaten und –automaten und Spielen an multifunktionalen Bildschirmgeräten. Steuerschuldner für diese sog. örtliche Aufwandssteuer sind daher u.a. der Aufsteller der Geräte oder der Inhaber/die Inhaberin der Räumlichkeiten, in denen die Geräte stehen.
Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der aktuellen Vergnügungssteuersatzung.
Die Vergnügungssteuer ist eine kommunale Steuer, die von Städten oder Gemeinden erhoben wird. Rechtsgrundlage ist das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz und die entsprechende Satzung der Stadt Hemmingen.
Nach dieser Vergnügungssteuersatzung erhebt die Stadt auf ihrem Gebiet u.a. Steuern für die entgeltliche Benutzung von Spielgeräten, Unterhaltungsapparaten und -automaten und Spielen an multifunktionalen Bildschirmgeräten. Steuerschuldner für diese sog. örtliche Aufwandssteuer sind daher u.a. der Aufsteller der Geräte oder der Inhaber/die Inhaberin der Räumlichkeiten, in denen die Geräte stehen.
Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der aktuellen Vergnügungssteuersatzung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Die Gemeinden/ Städte sind für die Festlegung und Erhebung der Vergnügungssteuer zuständig.
Ansprechpartner
Abteilung Finanzen
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 0511 4103-0
Kontaktperson
Herr Klaus Vermehr
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage(n)
- kommunale Satzung
Kosten
Die Vergnügungssteuer wird für jede Veranstaltung gesondert berechnet.
Der Steuersätze werden in der Satzung der Gemeinde/ Stadt festgelegt und können sich folglich je nach Ort unterscheiden.
Hinweise für Hemmingen: Vergnügungssteuer
Die Stadt Hemmingen erhebt Gebühren gemäß §1 der Satzung zur Erhebung der Vergnügungssteuer in der Stadt Hemmmingen (Vergnügungssteuersatzung) ausschließlich auf Spielgeräte. Die aktuelle Fassung der Satzung finden Sie unter Dokumente.
Die Stadt Hemmingen erhebt Gebühren gemäß §1 der Satzung zur Erhebung der Vergnügungssteuer in der Stadt Hemmmingen (Vergnügungssteuersatzung) ausschließlich auf Spielgeräte. Die aktuelle Fassung der Satzung finden Sie unter Dokumente.
Weitere Informationen
Hinweise für Hemmingen: Vergnügungssteuer
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 26.07.2010
Stichwörter
anmelden, Spielautomatensteuer, zahlen