Mobilfunkmasten - kommunale Informationen
Beschreibung
Jeder hat ein Handy, aber wer will schon einen Mobilfunkmast direkt neben oder auf seinem Haus? Informationen zu Standorten, Bürgeraktivitäten, Ausbauvorhaben etc. geben die Städte, Gemeinden und Landkreise.
Hinweise für Cuxhaven: Mobilfunkmasten - kommunale Informationen
Mobilfunkmasten unterliegen den allgemeinen Bestimmungen des öffentlichen Baurechtes. So sind derartige Masten im baurechtlichen Sinne als nicht störende Gewerbebetriebe anzusehen. So darf eine Mobilfunkanlage im städtebaulichen Außenbereich öffentlichen Belangen nicht entgegenstehen, muss sich im städtebaulichen Innenbereich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und ist in einem Bebauungsplan nur dort zulässig, wo dies nach der Festsetzung der Art der baulichen Nutzung vorgesehen ist. Eine solche Anlage ist deshalb in einem allgemeinen Wohngebiet (§ 4 Baunutzungsverordnung) nur ausnahmsweise und in einem reinen Wohngebiet (§ 3 Baunutzungsverordnung) nur über eine Befreiung zulässig.
Bei der Planung neuer Mobilfunkstandorte sind die sechs wichtigsten Betreiber dieser Anlagen gegenüber den planenden Gemeinden eine sog. Selbstverpflichtungsvereinbarung eingegangen, nach der diese Planungen mit den Kommunen einvernehmlich abzustimmen sind. Die Federführung dieser Abstimmung hat bei der Stadt Cuxhaven die Abt. 6.1 Bauleitplanung und Stadtentwicklung. Am Ende dieses Abstimmungsvorganges steht erforderlichfalls die Genehmigung der Anlage im Baugenehmigungsverfahren.
Innerhalb dieses Genehmigungsverfahrens ist auch zu prüfen, ob die gesetzlich vorgeschriebenen Personenschutzwerte eingehalten werden. Es gelten die Bestimmungen der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (26. BImSchV).
Mobilfunkmasten unterliegen den allgemeinen Bestimmungen des öffentlichen Baurechtes. So sind derartige Masten im baurechtlichen Sinne als nicht störende Gewerbebetriebe anzusehen. So darf eine Mobilfunkanlage im städtebaulichen Außenbereich öffentlichen Belangen nicht entgegenstehen, muss sich im städtebaulichen Innenbereich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und ist in einem Bebauungsplan nur dort zulässig, wo dies nach der Festsetzung der Art der baulichen Nutzung vorgesehen ist. Eine solche Anlage ist deshalb in einem allgemeinen Wohngebiet (§ 4 Baunutzungsverordnung) nur ausnahmsweise und in einem reinen Wohngebiet (§ 3 Baunutzungsverordnung) nur über eine Befreiung zulässig.
Bei der Planung neuer Mobilfunkstandorte sind die sechs wichtigsten Betreiber dieser Anlagen gegenüber den planenden Gemeinden eine sog. Selbstverpflichtungsvereinbarung eingegangen, nach der diese Planungen mit den Kommunen einvernehmlich abzustimmen sind. Die Federführung dieser Abstimmung hat bei der Stadt Cuxhaven die Abt. 6.1 Bauleitplanung und Stadtentwicklung. Am Ende dieses Abstimmungsvorganges steht erforderlichfalls die Genehmigung der Anlage im Baugenehmigungsverfahren.
Innerhalb dieses Genehmigungsverfahrens ist auch zu prüfen, ob die gesetzlich vorgeschriebenen Personenschutzwerte eingehalten werden. Es gelten die Bestimmungen der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (26. BImSchV).
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Ansprechpartner
Landkreis Cuxhaven - Bauen, Immissionsschutz & Regionalplanung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 04721 66-2470
Bauleitplanung und Stadtentwicklung (6.1)
Beschreibung
Die Abteilung arbeitet im Rahmen der städtischen Planungshoheit als querschnittsorientierte Dienststelle und übernimmt Planungsaufgaben der Regionalplanung, der Bauleitplanung (Flächennutzungs- und Bebauungsplanung), der Stadtsanierung sowie der Verkehrsplanung innerhalb der Bauleitplanung.
Außerdem erarbeitet dieser Fachbereich u. a. den Leitbildprozess der Stadt Cuxhaven.
Bauvorhaben im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet bedürfen einer zusätzlichen sanierungsrechtlichen Genehmigung wie auch Kaufverträge, Grundschuldbestellungen und sonstige das Grundstück betreffende Belastungen. Weiterhin ist die Abteilung zuständig für die Planung und Vorbereitung von öffentlichen Sanierungsmaßnahmen.
Für Bau- und Investitionsvorhaben werden entsprechende Beratungen angeboten und im Bodenverkehr wird der Verzicht des Vorkaufsrechtes der Stadt Cuxhaven geprüft.
Für das Geografische Informationssystem der Stadt Cuxhaven (CuxGIS) werden Grundlagenkarten, thematische Karten und digitale Luftbilder erstellt und beschafft. Auch die Vergabe von Hausnummern wird von hier aus erledigt.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 04721 700-904
Internet
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 08.11.2010