Telekommunikation und Mobilfunk

    Mobilfunkmasten - kommunale Informationen

    Beschreibung

    Jeder hat ein Handy, aber wer will schon einen Mobilfunkmast direkt neben oder auf seinem Haus? Informationen zu Standorten, Bürgeraktivitäten, Ausbauvorhaben etc. geben die Städte, Gemeinden und Landkreise.

    Hinweise für Stuhr: Mobilfunkmasten - kommunale Informationen

    Antennen, die einschließlich der Masten nicht höher als 10 m sind, und zugehörige Versorgungseinheiten bis 20 m3 Brutto-Rauminhalt (Antennenanlagen) sind gem. § 69 Abs.1 NBauO, Anhang 4.1 genehmigungsfrei.
    Genehmigungsfrei ist auch die mit der Errichtung und Nutzung solcher Antennenanlagen verbundene Änderung der Nutzung oder der äußeren Gestalt bestehender baulicher Anlagen, in, auf oder an denen diese errichtet werden.

    Antennenanlagen die höher als 10 m sind, sind somit baugenehmigungspflichtig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Stuhr

    Adresse

    Hausanschrift

    Blockener Straße 6

    28816 Stuhr

    Kontakt

    Fax: 0421 5695-300

    Telefon Festnetz: 0421 5695

    E-Mail: Gemeinde@Stuhr.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 08.11.2010

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de