Mobilfunkmasten - kommunale Informationen
Beschreibung
Jeder hat ein Handy, aber wer will schon einen Mobilfunkmast direkt neben oder auf seinem Haus? Informationen zu Standorten, Bürgeraktivitäten, Ausbauvorhaben etc. geben die Städte, Gemeinden und Landkreise.
Hinweise für Stuhr: Mobilfunkmasten - kommunale Informationen
Antennen, die einschließlich der Masten nicht höher als 10 m sind, und zugehörige Versorgungseinheiten bis 20 m3 Brutto-Rauminhalt (Antennenanlagen) sind gem. § 69 Abs.1 NBauO, Anhang 4.1 genehmigungsfrei.
Genehmigungsfrei ist auch die mit der Errichtung und Nutzung solcher Antennenanlagen verbundene Änderung der Nutzung oder der äußeren Gestalt bestehender baulicher Anlagen, in, auf oder an denen diese errichtet werden.
Antennenanlagen die höher als 10 m sind, sind somit baugenehmigungspflichtig.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 08.11.2010