Streitschlichtung Durchführung

    Außergerichtliche Streitschlichtung

    Beschreibung

    Bei kleineren Rechtsstreitigkeiten oder in alltäglichen Bagatellfällen muss nicht unbedingt ein Gericht in Anspruch genommen werden. Eine kostengünstige und einfache Möglichkeit der Streitschlichtung bieten die Schiedsämter. Diese haben ihre Tätigkeit auf die Verhandlung alltäglicher bürgerlich-rechtlicher, z. B. Nachbarschafts- und Mietstreitigkeiten oder Auseinandersetzungen um Geldforderungen etc. ausgerichtet. Bei kleineren Straftaten, z.B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, leichter Körperverletzung oder Sachbeschädigung, besteht sogar die Pflicht, zur Schlichtung der Streitigkeit zunächst das Schiedsamt anzurufen. Erst wenn der Schlichtungsversuch erfolglos geblieben ist, kann eine Privatklage vor dem zuständigen Strafgericht erhoben werden.
     

    Die ehrenamtlichen, vom zuständigen Amtsgericht förmlich verpflichteten Schiedspersonen leben und wohnen in der Gemeinde des Schiedsamts und kennen oft die menschlichen Hintergründe eines Streits. Daher haben sie nicht selten bessere Vorschläge für dessen Beilegung, als dies ein Gericht mit seinen prozessualen Mitteln leisten könnte.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Hinweise für Seevetal: Außergerichtliche Streitschlichtung - Schiedspersonen

    Schiedsamtbezirk I

    (Meckelfeld, Groß-Moor, Klein-Moor, Over, Bullenhausen)

    Schiedsperson:

    Günter Thonfeld
    Alter Elbdeich 23, 21217 Seevetal (Over)

    Tel.: 040 76910078
    gthonfeld@gmx.de

    Vertreterin:

    Christa Lemke
    Am Grasweg 7b, 21217 Seevetal (Meckelfeld)

    Tel.: 040 7683660
    christa.marie.lemke@t-online.de

    Schiedsamtbezirk II

    (Hittfeld, Emmelndorf, Fleestedt, Glüsingen, Metzendorf, Beckedorf, Lindhorst, Helmstorf)

    Schiedsperson:

    Horst-Dieter Wolter

    Hinweis: Herr Wolter steht vorübergehend nicht zur Verfügung. Die Aufgaben übernimmt sein Vertreter, Herr Müller.

    Vertreter:

    Sven Müller
    Hufeisen 12, 21218 Seevetal (Hittfeld)

    Tel.: 0176 20608624
    sven.mueller.lg@arcor.de

    Schiedsamtbezirk III

    (Maschen, Horst, Hörsten, Ramelsloh, Ohlendorf, Holtorfsloh)

    Schiedsperson:

    Matthias Clausen
    Horster Landstraße 143, 21220 Seevetal (Horst)

    Tel.: 04105 669091
    Schiedsamt@Matthias-Clausen.de

    Vertreter:

    Hans-Günther Bruhn
    Alter Postweg 92 b, 21220 Seevetal (Maschen)

    Tel.: 0160-7839750
    hans-guenther.bruhn@gruene-seevetal.de

    Ansprechpartner

    Gemeinde Seevetal - Ordnungsabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 11

    21218 Seevetal

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Hittfeld, Kirche
      Linien:
      • Bus: 148
      • Bus: 4148
      • Bus: 348

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch oder online einen Termin! Montag: 08.00 - 15.00 Uhr Dienstag: 08.00 - 18.30 Uhr Mittwoch: 08.00 - 15.00 Uhr Donnerstag: 08.00 - 15.00 Uhr Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4105 55-2244

    E-Mail: ordnungsamt@seevetal.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 25.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die amtliche Gebühr für das Verfahren beträgt 15,00 Euro (wenn die Parteien sich nicht einigen können). 25,00 Euro sind zu zahlen, wenn eine Einigung erzielt wird. In Einzelfällen, zum Beispiel bei schwierigen Verfahren, kann die Gebühr auch auf höchstens 50,00 Euro erhöht werden. Hinzu kommen wenige Cent für Auslagen und Schreibgebühren. Zum Beispiel werden pro Seite ausgefertigter Vordrucke 0,51 Euro berechnet. Mit den Auslagen für Telefongebühren und Portokosten bezahlen Sie durchschnittlich 30 bis 35 Euro für eine Verhandlung mit einer Einigung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Schiedsamt kann in folgenden Fällen angerufen werden:

    • In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (Zivilsachen).
      Dies empfiehlt sich vor allem, wenn es sich um Streitigkeiten zwischen Nachbarn und Hausgenossen handelt und bei Auseinandersetzungen um Geldforderungen mit dem Kaufmann oder Handwerker in der Nachbarschaft.
      Bei nachbarrechtlichen Streitigkeiten (z.B. überhängende Wurzeln und Zweige von einem Nachbargrundstück, Früchte von Bäumen und Sträuchern, die auf ein Nachbargrundstück hinüber fallen und weiteren Ansprüchen der im Niedersächsischen Nachbarrechtsgesetz geregelten Ansprüche) ist die obligatorische Streitschlichtung vorgesehen, d. h. eine Klage in diesen Streitigkeiten ist erst zulässig, wenn vorher versucht worden ist, die Streitigkeiten einvernehmlich vor einem Schiedsamt beizulegen.
       
    • In "kleinen" Strafsachen.
      Bei vielen kleinen Straftaten, wie z.B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, leichter Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung kann die Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse an der Verfolgung dieser Straftat verneinen.
      In diesen Fällen muss der "Verletzte" bzw. "Geschädigte" sich erst einmal an das Schiedsamt wenden, ehe eine Privatklage vor dem Strafgericht gegen den "Beschuldigten" erhoben werden kann.

    Bemerkungen

    Hinweise für Seevetal: Außergerichtliche Streitschlichtung - Schiedspersonen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Nachbarn, Nachbarschaft, Schiedsamt, Ärger, außergerichtliche Streitschlichtung, Auseinandersetzungen, Konflikte

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de