Außergerichtliche Streitschlichtung
Beschreibung
Bei kleineren Rechtsstreitigkeiten oder in alltäglichen Bagatellfällen muss nicht unbedingt ein Gericht in Anspruch genommen werden. Eine kostengünstige und einfache Möglichkeit der Streitschlichtung bieten die Schiedsämter. Diese haben ihre Tätigkeit auf die Verhandlung alltäglicher bürgerlich-rechtlicher, z. B. Nachbarschafts- und Mietstreitigkeiten oder Auseinandersetzungen um Geldforderungen etc. ausgerichtet. Bei kleineren Straftaten, z.B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, leichter Körperverletzung oder Sachbeschädigung, besteht sogar die Pflicht, zur Schlichtung der Streitigkeit zunächst das Schiedsamt anzurufen. Erst wenn der Schlichtungsversuch erfolglos geblieben ist, kann eine Privatklage vor dem zuständigen Strafgericht erhoben werden.
Die ehrenamtlichen, vom zuständigen Amtsgericht förmlich verpflichteten Schiedspersonen leben und wohnen in der Gemeinde des Schiedsamts und kennen oft die menschlichen Hintergründe eines Streits. Daher haben sie nicht selten bessere Vorschläge für dessen Beilegung, als dies ein Gericht mit seinen prozessualen Mitteln leisten könnte.
Hinweise für Rinteln: Schiedsmannwesen
Nach dem Nds. Gesetz über gemeindliche Schiedsämter muss zur Durchführung über streitige Rechtsangelegenheiten jede Gemeinde ein oder mehrere Schiedsämter einrichten und unterhalten.
Die Aufgaben des Schiedsamtes werden von einer Schiedsfrau oder einem Schiedsmann wahrgenommen, wobei sie ehrenamtlich tätig sind.
Aufgaben des Schiedsmanns bzw. der Schiedsfrau ist die Durchführung von Schlichtungsverfahren im bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen. Für das Schlichtungsverfahren wird eine Gebühr von 15 Euro erhoben; kommt eine Vereinbarung zustande, so beträgt die Gebühr 25 Euro. Unter Berücksichtigung der Verhältnisse des Kostenschuldners und des Umfangs der Schwierigkeit des Falles kann die Gebühr auf höchstens 50 Euro erhöht werden. Die Gebühren stehen zu gleichen Teilen der Schiedsperson und der Gemeinde zu.
In der Stadt Rinteln sind 3 Schiedsämter eingerichtet:
Schiedsamtsbezirk 1: Ortsteile Rinteln und Todenmann
Schiedsperson: Frau Iris van Houten-Eichler, Kirschenweg 34, Tel. 05751/14041
stellvertr. Schiedsperson: n.n.
Schiedsamtsbezirk 2: Ortsteile Ahe, Deckbergen, Engem, Kohlenstädt, Schaumburg, Steinbergen, Westendorf
Schiedsperson: Herr Heinrich Rudolf Skoruppa, Osterburgstraße 17 a, Tel. 05152/1502
stellvertr. Schiedsperson: Herr Uwe Kuhr, Stolzenegge 12, Tel. 05751/7282
Schiedsamtsbezirk 3: Ortsteile Exten, Friedrichswald, Goldbeck, Hohenrode, Krankenhagen, Möllenbeck, Strücken, Uchtdorf, Volksen, Wennenkamp
Schiedsperson: Herr Wolfgang Hoffmann, Strückener Weg 1a, Tel. 05751/925159
stellvertr. Schiedsperson: Herr Ronny Poock, Lerchenweg 10, Tel. 05751/42875
Die Sprechzeiten sind mit den Schiedspersonen persönlich zu vereinbaren.
Nach dem Nds. Gesetz über gemeindliche Schiedsämter muss zur Durchführung über streitige Rechtsangelegenheiten jede Gemeinde ein oder mehrere Schiedsämter einrichten und unterhalten.
Die Aufgaben des Schiedsamtes werden von einer Schiedsfrau oder einem Schiedsmann wahrgenommen, wobei sie ehrenamtlich tätig sind.
Aufgaben des Schiedsmanns bzw. der Schiedsfrau ist die Durchführung von Schlichtungsverfahren im bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen. Für das Schlichtungsverfahren wird eine Gebühr von 15 Euro erhoben; kommt eine Vereinbarung zustande, so beträgt die Gebühr 25 Euro. Unter Berücksichtigung der Verhältnisse des Kostenschuldners und des Umfangs der Schwierigkeit des Falles kann die Gebühr auf höchstens 50 Euro erhöht werden. Die Gebühren stehen zu gleichen Teilen der Schiedsperson und der Gemeinde zu.
In der Stadt Rinteln sind 3 Schiedsämter eingerichtet:
Schiedsamtsbezirk 1: Ortsteile Rinteln und Todenmann
Schiedsperson: Frau Iris van Houten-Eichler, Kirschenweg 34, Tel. 05751/14041
stellvertr. Schiedsperson: n.n.
Schiedsamtsbezirk 2: Ortsteile Ahe, Deckbergen, Engem, Kohlenstädt, Schaumburg, Steinbergen, Westendorf
Schiedsperson: Herr Heinrich Rudolf Skoruppa, Osterburgstraße 17 a, Tel. 05152/1502
stellvertr. Schiedsperson: Herr Uwe Kuhr, Stolzenegge 12, Tel. 05751/7282
Schiedsamtsbezirk 3: Ortsteile Exten, Friedrichswald, Goldbeck, Hohenrode, Krankenhagen, Möllenbeck, Strücken, Uchtdorf, Volksen, Wennenkamp
Schiedsperson: Herr Wolfgang Hoffmann, Strückener Weg 1a, Tel. 05751/925159
stellvertr. Schiedsperson: Herr Ronny Poock, Lerchenweg 10, Tel. 05751/42875
Die Sprechzeiten sind mit den Schiedspersonen persönlich zu vereinbaren.
Hinweise für Rinteln: Außergerichtliche Streitschlichtung
Nach dem Nds. Gesetz über gemeindliche Schiedsämter muss zur Durchführung über streitige Rechtsangelegenheiten jede Gemeinde ein oder mehrere Schiedsämter einrichten und unterhalten.
Die Aufgaben des Schiedsamtes werden von einer Schiedsfrau oder einem Schiedsmann wahrgenommen, wobei sie ehrenamtlich tätig sind.
Aufgaben des Schiedsmanns bzw. der Schiedsfrau ist die Durchführung von Schlichtungsverfahren im bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen. Für das Schlichtungsverfahren wird eine Gebühr von 15 Euro erhoben; kommt eine Vereinbarung zustande, so beträgt die Gebühr 25 Euro. Unter Berücksichtigung der Verhältnisse des Kostenschuldners und des Umfangs der Schwierigkeit des Falles kann die Gebühr auf höchstens 50 Euro erhöht werden. Die Gebühren stehen zu gleichen Teilen der Schiedsperson und der Gemeinde zu.
In der Stadt Rinteln sind 3 Schiedsämter eingerichtet:
Schiedsamtsbezirk 1: Ortsteile Rinteln und Todenmann
Schiedsperson: Herr Alexander Berndt, Bleekebrink 1, 31737 Rinteln, Tel. 05751/9654526
stellvertr. Schiedsperson: Herr Enrico Tanas, Bleekebrink 13a, 31737 Rinteln
Schiedsamtsbezirk 2: Ortsteile Ahe, Deckbergen, Engern, Kohlenstädt, Schaumburg, Steinbergen, Westendorf
Schiedsperson: Herr Heinrich Rudolf Skoruppa, Osterburgstraße 17 a, Tel. 05152/1502
stellvertr. Schiedsperson: Herr Rüdiger Töhte, Rosenthaler Kirchweg 3, 31737 Rinteln
Schiedsamtsbezirk 3: Ortsteile Exten, Friedrichswald, Goldbeck, Hohenrode, Krankenhagen, Möllenbeck, Strücken, Uchtdorf, Volksen, Wennenkamp
Schiedsperson: Herr Wolfgang Hoffmann, Strückener Weg 3, Tel. 05751/925159
stellvertr. Schiedsperson: Herr Ronny Poock, Lerchenweg 10, Tel. 05751/42875
Die Sprechzeiten sind mit den Schiedspersonen persönlich zu vereinbaren.
Nach dem Nds. Gesetz über gemeindliche Schiedsämter muss zur Durchführung über streitige Rechtsangelegenheiten jede Gemeinde ein oder mehrere Schiedsämter einrichten und unterhalten.
Die Aufgaben des Schiedsamtes werden von einer Schiedsfrau oder einem Schiedsmann wahrgenommen, wobei sie ehrenamtlich tätig sind.
Aufgaben des Schiedsmanns bzw. der Schiedsfrau ist die Durchführung von Schlichtungsverfahren im bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen. Für das Schlichtungsverfahren wird eine Gebühr von 15 Euro erhoben; kommt eine Vereinbarung zustande, so beträgt die Gebühr 25 Euro. Unter Berücksichtigung der Verhältnisse des Kostenschuldners und des Umfangs der Schwierigkeit des Falles kann die Gebühr auf höchstens 50 Euro erhöht werden. Die Gebühren stehen zu gleichen Teilen der Schiedsperson und der Gemeinde zu.
In der Stadt Rinteln sind 3 Schiedsämter eingerichtet:
Schiedsamtsbezirk 1: Ortsteile Rinteln und Todenmann
Schiedsperson: Herr Alexander Berndt, Bleekebrink 1, 31737 Rinteln, Tel. 05751/9654526
stellvertr. Schiedsperson: Herr Enrico Tanas, Bleekebrink 13a, 31737 Rinteln
Schiedsamtsbezirk 2: Ortsteile Ahe, Deckbergen, Engern, Kohlenstädt, Schaumburg, Steinbergen, Westendorf
Schiedsperson: Herr Heinrich Rudolf Skoruppa, Osterburgstraße 17 a, Tel. 05152/1502
stellvertr. Schiedsperson: Herr Rüdiger Töhte, Rosenthaler Kirchweg 3, 31737 Rinteln
Schiedsamtsbezirk 3: Ortsteile Exten, Friedrichswald, Goldbeck, Hohenrode, Krankenhagen, Möllenbeck, Strücken, Uchtdorf, Volksen, Wennenkamp
Schiedsperson: Herr Wolfgang Hoffmann, Strückener Weg 3, Tel. 05751/925159
stellvertr. Schiedsperson: Herr Ronny Poock, Lerchenweg 10, Tel. 05751/42875
Die Sprechzeiten sind mit den Schiedspersonen persönlich zu vereinbaren.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Amt für Sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste (Amt 32)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Bettina Freese-Gomolla
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die amtliche Gebühr für das Verfahren beträgt 15,00 Euro (wenn die Parteien sich nicht einigen können). 25,00 Euro sind zu zahlen, wenn eine Einigung erzielt wird. In Einzelfällen, zum Beispiel bei schwierigen Verfahren, kann die Gebühr auch auf höchstens 50,00 Euro erhöht werden. Hinzu kommen wenige Cent für Auslagen und Schreibgebühren. Zum Beispiel werden pro Seite ausgefertigter Vordrucke 0,51 Euro berechnet. Mit den Auslagen für Telefongebühren und Portokosten bezahlen Sie durchschnittlich 30 bis 35 Euro für eine Verhandlung mit einer Einigung.
Hinweise (Besonderheiten)
Das Schiedsamt kann in folgenden Fällen angerufen werden:
- In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (Zivilsachen).
Dies empfiehlt sich vor allem, wenn es sich um Streitigkeiten zwischen Nachbarn und Hausgenossen handelt und bei Auseinandersetzungen um Geldforderungen mit dem Kaufmann oder Handwerker in der Nachbarschaft.
Bei nachbarrechtlichen Streitigkeiten (z.B. überhängende Wurzeln und Zweige von einem Nachbargrundstück, Früchte von Bäumen und Sträuchern, die auf ein Nachbargrundstück hinüber fallen und weiteren Ansprüchen der im Niedersächsischen Nachbarrechtsgesetz geregelten Ansprüche) ist die obligatorische Streitschlichtung vorgesehen, d. h. eine Klage in diesen Streitigkeiten ist erst zulässig, wenn vorher versucht worden ist, die Streitigkeiten einvernehmlich vor einem Schiedsamt beizulegen.
- In "kleinen" Strafsachen.
Bei vielen kleinen Straftaten, wie z.B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, leichter Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung kann die Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse an der Verfolgung dieser Straftat verneinen.
In diesen Fällen muss der "Verletzte" bzw. "Geschädigte" sich erst einmal an das Schiedsamt wenden, ehe eine Privatklage vor dem Strafgericht gegen den "Beschuldigten" erhoben werden kann.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
Nachbarschaft, Konflikte, außergerichtliche Streitschlichtung, Nachbarn, Schiedsamt, Ärger, Auseinandersetzungen