Wasserrechtliche Genehmigung für die Entnahme von Grundwasser: Erteilung
Beschreibung
Eine Genehmigung zur Entnahme von Grundwasser ist erforderlich, wenn ein Betrieb regelmäßig in größeren Mengen Grundwasser entnimmt. Die Genehmigung wird in der Regel in Form einer Erlaubnis erteilt. Sie ist widerruflich und kann mit Auflagen und einer Befristung versehen sein.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Landkreis Vechta - Amt für Umwelt und Tiefbau
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Mutter- und Kindparkplatz: Außenbereich Eingang Straßenverkehrsamt
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Außenbereich Eingang Straßenverkehrsamt
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Außenbereich Haupteingang
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Tiefgarage Kreishaus
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1353
49375 Vechta
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Hinweis: Und nach Vereinbarung.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Renschen
Telefon Festnetz: 04441 898-2523
E-Mail: 2523@landkreis-vechta.de
Frau Peters
Telefon Festnetz: 04441 898-2521
E-Mail: 2521@landkreis-vechta.de
Internet
Stichwörter
Naturschutzbehörde, Tiefbauamt
Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 68 - Umwelt
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo - Fr 08:30-12:00 Uhr Mo - Do 14:00-15:30 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Heidi Bleckmann
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 396
Telefon Festnetz: 04401 927-396
Fax: 04401 927-100
E-Mail: heidi.bleckmann@wesermarsch.de
Frau Ute Peters
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 311
Telefon Festnetz: 04401 927-311
Fax: 04401 927-100
E-Mail: ute.peters@wesermarsch.de
Herr Lutz Winkelmann
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 270
Telefon Festnetz: 04401 927-270
Fax: 04401 927-100
E-Mail: lutz.winkelmann@wesermarsch.de
Internet
Formulare
Grundwasser: Wasserrechtliche Genehmigung für die Entnahme von Grundwasser
UAN Sammelwerk der Themeninhalte der Fachplaner zur Gewässerunterhaltung 3. Ordnung (2015-2018) August 2019
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.12.2012
Stichwörter
Beregnung, Beregnungszwecke