Wasserrechtliche Genehmigung für die Entnahme von Grundwasser: Erteilung
Beschreibung
Eine Genehmigung zur Entnahme von Grundwasser ist erforderlich, wenn ein Betrieb regelmäßig in größeren Mengen Grundwasser entnimmt. Die Genehmigung wird in der Regel in Form einer Erlaubnis erteilt. Sie ist widerruflich und kann mit Auflagen und einer Befristung versehen sein.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Landkreis Uelzen - Umweltamt
Beschreibung
Dem Umweltamt des Landkreis Uelzen obliegt der Vollzug des Umweltrechts. Die folgenden Oberbegriffe geben einen Überblick auf die Aufgabenbereiche des Umweltamtes.
> Natur und Wald (Untere Naturschutz- und Waldbehörde)
Der Unteren Naturschutzbehörde obliegen die nachhaltige Sicherung und Entwicklung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, der Pflanzen- und Tierwelt, der Nutzbarkeit der Naturgüter sowie der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft.
Eine zentrale Aufgabe der Unteren Waldbehörde ist es, den Wald wegen seiner Bedeutung für die Umwelt, seines wirtschaftlichen Nutzens und wegen seiner Bedeutung für die Erholung zu erhalten, erforderlichenfalls zu mehren und seine ordnungsgemäße Bewirtschaftung nachhaltig zu sichern.
> Wasser und Abwasser (Untere Wasserbehörde)
Der Unteren Wasserbehörde obliegt der Schutz der Gewässer. Hierunter fallen Grundwässer, fließende (Flüsse, Bäche) sowie stehende Gewässer (Seen, Teiche).
> Abfall und Bodenschutz (Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde)
Der Unteren Abfall- und Bodenschutzbehörde obliegt der Vollzug der abfall- und bodenschutzrechtlichen Bestimmungen.
> NaturschutzStiftung des Landkreises Uelzen
> Klimaschutzkoordination
Hinter den Oberbegriffen liegen sowohl weitere Informationen als auch entsprechende weitergehende Verknüpfungen bereit.
Im Bürger- und Unternehmensservice sind eine Vielzahl von Verwaltungsleistungen unter Angabe von Hinweisen, Rechtsgrundlagen, Gebühren, Links etc. beschrieben. Dazu sind diverse Formulare den Verwaltungsleistungen zugeordnet:
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1761
29507 Uelzen
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau A. Nokel
Frau U. Meyer-Bohlen
Frau S. Pfeifer
Frau I. Lindemann
Frau H. Engelhardt
Herr R. Bachmann
Frau C. Voß-Führer
Frau L. Härig
Frau C. Boick
Frau V. Vorwald
Herr S. Fritsch
Frau E. Kayatz
Herr D. Sundag
Herr S. Marks
Frau L. Lambers
Frau A. Eggers (Klimaschutzmanagerin)
Formulare
Antrag Feldberegnung Einzelregner
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.12.2012
Stichwörter
Beregnungszwecke, Beregnung