Erlaubnisfreie Benutzung von Grundwasser

    Wasserrechtliche Genehmigung für die Entnahme von Grundwasser: Erteilung

    Beschreibung

    Eine Genehmigung zur Entnahme von Grundwasser ist erforderlich, wenn ein Betrieb regelmäßig in größeren Mengen Grundwasser entnimmt. Die Genehmigung wird in der Regel in Form einer Erlaubnis erteilt. Sie ist widerruflich und kann mit Auflagen und einer Befristung versehen sein.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

    Hinweise für Schneverdingen: Wasserrechtliche Genehmigung für die Entnahme von Grundwasser: Erteilung

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Heidekreis

    Vogteistraße 19

    29683 Bad Fallingbostel

    Telefon: 05162 970-0

    Harburger Straße 2

    29614 Soltau

    Telefon: 05191 970-0

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Heidekreis

    Vogteistraße 19

    29683 Bad Fallingbostel

    Telefon: 05162 970-0

    Harburger Straße 2

    29614 Soltau

    Telefon: 05191 970-0

    Ansprechpartner

    Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt, Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 3

    29640 Schneverdingen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Version

    Technisch erstellt am 14.05.2014 (von: Webservice, Stadt Schneverdingen)

    Technisch geändert am 07.04.2023 (von: Webservice, Stadt Schneverdingen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Stadt Schneverdingen - Tiefbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 3

    29640 Schneverdingen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Version

    Technisch erstellt am 14.05.2014 (von: Webservice, Stadt Schneverdingen)

    Technisch geändert am 09.08.2019 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Bemerkungen

    Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.12.2012

    Version

    Technisch erstellt am 14.05.2010 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Beregnungszwecke, Beregnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)