Wasserrechtliche Genehmigung für die Entnahme von Grundwasser: Erteilung
Beschreibung
Eine Genehmigung zur Entnahme von Grundwasser ist erforderlich, wenn ein Betrieb regelmäßig in größeren Mengen Grundwasser entnimmt. Die Genehmigung wird in der Regel in Form einer Erlaubnis erteilt. Sie ist widerruflich und kann mit Auflagen und einer Befristung versehen sein.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Amt für Wasserwirtschaft und Straßenbau - Dienststelle ROW
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Lars Brammer
Zuständig für
- Sonstiges: Gemeinde Scheeßel
Telefon Festnetz: 04261 983-2761
E-Mail: Lars.Brammer@lk-row.de
Fax: 04261 983-2799
Herr Simon Heller
Zuständig für
- Sonstiges: Samtgemeinde Stadt Rotenburg (Wümme)
E-Mail: Simon.Heller@lk-row.de
Telefon Festnetz: 04261 983-2766
Frau Kamschilow
Zuständig für
- Sonstiges: Samtgemeinde Fintel, teilweise Samtgemeinde Sottrum
Telefon Festnetz: 04261 983-2774
E-Mail: E.Kamschilow@lk-row.de
Frau Ronja Naujoks
Zuständig für
- Sonstiges: Samtgemeinde Bothel, teilweise Samtgemeinde Sottrum
Telefon Festnetz: 04261 983-2751
E-Mail: Ronja.Naujoks@lk-row.de
Frau Linnea Zimmermann
Zuständig für
- Sonstiges: Stadt Visselhövede
E-Mail: Linnea.Zimmermann@lk-row.de
Fax: 04261 983-882753
Telefon Festnetz: 04261 983-2753
Amt für Wasserwirtschaft und Straßenbau - Dienststelle BRV
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Silke Albers
Zuständig für
- Sonstiges: Samtgemeinde Zeven
Telefon Festnetz: 04761 983-4756
Fax: 04761 983-4799
E-Mail: Silke.Albers@lk-row.de
Herr Jens Klasen
Zuständig für
- Sonstiges: Samtgemeinde Selsingen und teilweise Samtgemeinde Geestequelle
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04761 983-4755
E-Mail: Jens.Klasen@lk-row.de
Fax: 04761 983-4799
Frau Lydia Oesselmann
Zuständig für
- Sonstiges: Stadt Bremervörde und teilweise Samtgemeinde Geestequelle
Telefon Festnetz: 04761 983-4762
Fax: 04761 983-882762
E-Mail: Lydia.Oesselmann@lk-row.de
Herr Joerg Seidel
Zuständig für
- Sonstiges: Samtgemeinde Sittensen und teilweise Samtgemeinde Tarmstedt
Fax: 04761 983-4799
Telefon Festnetz: 04761 983-4754
E-Mail: Joerg.Seidel@lk-row.de
Herr Kristijan Viduka
Zuständig für
- Sonstiges: Gemeinde Gnarrenburg und teilweise Samtgemeinde Tarmstedt
Telefon Festnetz: 04761 983-4761
E-Mail: Kristijan.Viduka@lk-row.de
Fax: 04761 983-884761
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Weitere Informationen
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Wasserrechtliche Genehmigung für die Entnahme von Grundwasser: Erteilung
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.12.2012
Stichwörter
Beregnungszwecke, Beregnung
Metainformation
- Ursprungsportal: Wasserrechtliche Genehmigung für die Entnahme von Grundwasser: Erteilung
- Ursprungsportal: Wasserrechtliche Genehmigung für die Entnahme von Grundwasser: Erteilung in Rotenburg (Wümme)
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