Wasserrechtliche Genehmigung für die Entnahme von Grundwasser: Erteilung
Beschreibung
Eine Genehmigung zur Entnahme von Grundwasser ist erforderlich, wenn ein Betrieb regelmäßig in größeren Mengen Grundwasser entnimmt. Die Genehmigung wird in der Regel in Form einer Erlaubnis erteilt. Sie ist widerruflich und kann mit Auflagen und einer Befristung versehen sein.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Gemeinde Nordstemmen - Fachbereich 3 - Planung, Bau und Umwelt
Adresse
Postanschrift
Rathausstraße 3
31171 Nordstemmen
Öffnungszeiten
Aufgrund der gegenwärtigen Ereignisse in Bezug auf die Ausbreitung des Corona-Virus sindBesuche im Rathaus der Gemeinde Nordstemmen aktuell nur nach Terminvereinbarung möglich. Servicezeiten Telefonzentrale - Tel.: 05069 - 800-0: Montag - Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr zusätzlich Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Hark Schmidt
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.12.2012
Stichwörter
Beregnungszwecke, Beregnung