Erlaubnisfreie Benutzung von Grundwasser

    Wasserrechtliche Genehmigung für die Entnahme von Grundwasser: Erteilung

    Beschreibung

    Eine Genehmigung zur Entnahme von Grundwasser ist erforderlich, wenn ein Betrieb regelmäßig in größeren Mengen Grundwasser entnimmt. Die Genehmigung wird in der Regel in Form einer Erlaubnis erteilt. Sie ist widerruflich und kann mit Auflagen und einer Befristung versehen sein.

    Hinweise für Region Hannover: Wasserrechtliche Genehmigung für die Entnahme von Grundwasser: Erteilung

    Allgemeine Informationen

    Spezielle Hinweise

    Nähere Informationen finden Sie auf der Seite Wärmepumpen und Erdwärmesonden/-kollektoren



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    36.28 - Team Gewässerschutz West

    Adresse

    Hausanschrift

    Hildesheimer Str. 20

    30169 Hannover

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 61622641

    E-Mail: gewaesserschutz@region-hannover.de

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen Besuche nur nach vorheriger Terminabsprache Zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte, wenn bekannt, direkt an Ihre Ansprechperson. Für viele der Verwaltungsleistungen ist kein persönlicher Besuch erforderlich. Wir beraten Sie gern, ob eine Vorsprache notwendig ist oder ob eine Erledigung des Anliegens auf dem Postweg oder online möglich ist. over

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    36.29 - Team Gewässerschutz Ost

    Adresse

    Hausanschrift

    Hildesheimer Str. 20

    30169 Hannover

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 61622641

    E-Mail: gewaesserschutz@region-hannover.de

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen Besuche nur nach vorheriger Terminabsprache Zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte, wenn bekannt, direkt an Ihre Ansprechperson. Für viele der Verwaltungsleistungen ist kein persönlicher Besuch erforderlich. Wir beraten Sie gern, ob eine Vorsprache notwendig ist oder ob eine Erledigung des Anliegens auf dem Postweg oder online möglich ist.

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.12.2012

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Beregnungszwecke, Beregnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English