Wasserrechtliche Genehmigung für die Entnahme von Grundwasser: Erteilung
Beschreibung
Eine Genehmigung zur Entnahme von Grundwasser ist erforderlich, wenn ein Betrieb regelmäßig in größeren Mengen Grundwasser entnimmt. Die Genehmigung wird in der Regel in Form einer Erlaubnis erteilt. Sie ist widerruflich und kann mit Auflagen und einer Befristung versehen sein.
Hinweise für Region Hannover: Wasserrechtliche Genehmigung für die Entnahme von Grundwasser: Erteilung
Spezielle Hinweise
Nähere Informationen finden Sie auf der Seite Wärmepumpen und Erdwärmesonden/-kollektoren
Spezielle Hinweise
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Online-Dienste
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
36.28 - Team Gewässerschutz West
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0511 61622641
Weitere Informationen
36.29 - Team Gewässerschutz Ost
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0511 61622641
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.12.2012
Stichwörter
Beregnungszwecke, Beregnung