Wasserrechtliche Genehmigung für die Entnahme von Grundwasser: Erteilung
Beschreibung
Eine Genehmigung zur Entnahme von Grundwasser ist erforderlich, wenn ein Betrieb regelmäßig in größeren Mengen Grundwasser entnimmt. Die Genehmigung wird in der Regel in Form einer Erlaubnis erteilt. Sie ist widerruflich und kann mit Auflagen und einer Befristung versehen sein.
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Hinweise für Radolfshausen: Wasserrechtliche Genehmigung für die Entnahme von Grundwasser: Erteilung
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Göttingen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Radolfshausen: Wasserrechtliche Genehmigung für die Entnahme von Grundwasser: Erteilung
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Landkreises Göttingen.
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Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.12.2012
Stichwörter
Beregnungszwecke, Beregnung
Metainformation
- Ursprungsportal: Wasserrechtliche Genehmigung für die Entnahme von Grundwasser: Erteilung
- Ursprungsportal: Wasserrechtliche Genehmigung für die Entnahme von Grundwasser: Erteilung in Radolfshausen
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