Bürgersprechstunde Angebot
Bürgersprechstunde
Beschreibung
Als Einwohner einer Gebietskörperschaft können Sie die Bürgersprechstunde Ihrer (Ober)bürgermeisterin oder Ihres (Ober)bürgermeisters bzw. Ihrer Ländrätin oder Ihres Landrates in Anspruch nehmen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der Gemeinde.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Tarmstedt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Dienstag 08:00 - 12:00 13:30 - 16:00 Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 13:30 - 18:15 Freitag 08:00 - 12:00
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 14.05.2010
Stichwörter
Bürgermeistersprechstunde