Bürgersprechstunde
Beschreibung
Als Einwohner einer Gebietskörperschaft können Sie die Bürgersprechstunde Ihrer (Ober)bürgermeisterin oder Ihres (Ober)bürgermeisters bzw. Ihrer Ländrätin oder Ihres Landrates in Anspruch nehmen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der Gemeinde.
Ansprechpartner
Landkreis Nienburg
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
montags bis donnerstags 8 bis 16 Uhr, freitags 8 bis 12 Uhr
Kontakt
Samtgemeinde Steimbke
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
montags bis freitags von 8:30 - 12:00 Uhr donnerstags zusätzlich von 14:00 - 18:00 Uhr und nach gesonderter Vereinbarung
Kontakt
Landkreis Nienburg/Weser
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr Montag und Donnerstag 13 bis 16 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 14.05.2010
Stichwörter
Bürgermeistersprechstunde