Bürgersprechstunde Angebot
Bürgersprechstunde
Beschreibung
Als Einwohner einer Gebietskörperschaft können Sie die Bürgersprechstunde Ihrer (Ober)bürgermeisterin oder Ihres (Ober)bürgermeisters bzw. Ihrer Ländrätin oder Ihres Landrates in Anspruch nehmen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der Gemeinde.
Ansprechpartner
A3 - Sitzungsdienst
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5351 121-0
Weitere Informationen
Allgemeine Sprechzeiten:
Montag
09:00 - 12:00
Dienstag
09:00 - 12:00
Mittwoch
09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30
Donnerstag
09:00 - 12:00
Freitag
09:00 - 12:00
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 14.05.2010
Stichwörter
Bürgermeistersprechstunde