Sportförderung kommunal
Beschreibung
Wenn Sie einen eingetragenen Verein führen und Ihren Mitgliedern Angebote in Sportarten machen, die üblicherweise zum Breitensport zählen, können Sie - je nach kommunaler Finanz- und Beschlusslage - in den Genuss einer öffentlichen Förderung kommen. Dies erleichtert Ihnen den Erhalt und die Modernisierung Ihrer Sportstätten, die Beschäftigung qualifizierten Übungsleiterpersonals sowie eine sozialverträgliche Gestaltung Ihrer Mitgliedsgebühren.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Holtriem - Fachbereich I - Gesellschaftliche Aufgaben
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: hinter dem Rathaus
Anzahl: 20 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: vor dem Rathaus
Anzahl: 5 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Westerholt, Kirche
Linie:- Bus: 378, 314
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Marcel Bruns
Frau Traute Buss
Frau Silvia Ludwig
Frau Elin Schröder
Internet
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 12.05.2010
Stichwörter
Sportgeräte, Betrieb, Handball, Sportanlagen, Turnhallen, Turnhalle, Breitensportförderung, Zuschüsse, Sportvereine, Unterhaltung, Fahrten, Sporthalle, Turnen, Gymnastik, Lager, Sanierung, Mehrzweckhallen, Fußball