Sportförderung kommunal
Beschreibung
Wenn Sie einen eingetragenen Verein führen und Ihren Mitgliedern Angebote in Sportarten machen, die üblicherweise zum Breitensport zählen, können Sie - je nach kommunaler Finanz- und Beschlusslage - in den Genuss einer öffentlichen Förderung kommen. Dies erleichtert Ihnen den Erhalt und die Modernisierung Ihrer Sportstätten, die Beschäftigung qualifizierten Übungsleiterpersonals sowie eine sozialverträgliche Gestaltung Ihrer Mitgliedsgebühren.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Damme
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Vor und hinter dem Rathaus
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Vor und hinter dem Rathaus
Anzahl: 0
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo - Fr:  08.30 - 12.30 Uhr Mo, Di, Mi: 14.00 - 16.00 Uhr Do:  14.00 - 18.00 Uhr
Kontakt
Internet
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 12.05.2010
Stichwörter
Fußball, Gymnastik, Lager, Zuschüsse, Turnhalle, Handball, Turnhallen, Sanierung, Unterhaltung, Sporthalle, Fahrten, Breitensportförderung, Sportvereine, Betrieb, Mehrzweckhallen, Sportgeräte, Sportanlagen, Turnen