Sportförderung kommunal
Beschreibung
Wenn Sie einen eingetragenen Verein führen und Ihren Mitgliedern Angebote in Sportarten machen, die üblicherweise zum Breitensport zählen, können Sie - je nach kommunaler Finanz- und Beschlusslage - in den Genuss einer öffentlichen Förderung kommen. Dies erleichtert Ihnen den Erhalt und die Modernisierung Ihrer Sportstätten, die Beschäftigung qualifizierten Übungsleiterpersonals sowie eine sozialverträgliche Gestaltung Ihrer Mitgliedsgebühren.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Neuenkirchen - Fachbereich I Familie, Bildung und Ehrenamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05465 201
E-Mail: info@neuenkirchen-os.de
Internet
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 12.05.2010
Stichwörter
Fahrten, Sportanlagen, Zuschüsse, Mehrzweckhallen, Sportvereine, Sporthalle, Fußball, Unterhaltung, Sportgeräte, Turnhallen, Sanierung, Turnhalle, Betrieb, Lager, Breitensportförderung, Turnen, Gymnastik, Handball