Breitensport Förderung

    Sportförderung kommunal

    Beschreibung

    Wenn Sie einen eingetragenen Verein führen und Ihren Mitgliedern Angebote in Sportarten machen, die üblicherweise zum Breitensport zählen, können Sie - je nach kommunaler Finanz- und Beschlusslage - in den Genuss einer öffentlichen Förderung kommen. Dies erleichtert Ihnen den Erhalt und die Modernisierung Ihrer Sportstätten, die Beschäftigung qualifizierten Übungsleiterpersonals sowie eine sozialverträgliche Gestaltung Ihrer Mitgliedsgebühren.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Zuschüsse für Sportvereine

    Allgemeine Informationen

    Die Stadt Oldenburg gewährt den Oldenburger Sportvereinen Zuschüsse für verschiedene Bereiche.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Zuschüsse für Sportvereine

    Anja Link
    Telefon: 0441 235-3688
    Fax: 0441 235-2865
    E-Mail: anja.link[at]stadt-oldenburg.de

    • Aufgaben der Kinder- und Jugendabteilungen
    • Aus- und Fortbildungsmaßnahmen
    • Beschäftigung von hauptamtlichen Übungsleitenden
    • Kostenerstattung für Führungszeugnisse

    Corinna Scheper
    Telefon: 0441 235-3850
    Fax: 0441 235-2865
    E-Mail: corinna.scheper[at]stadt-oldenburg.de

    • Beschaffung und Reparatur von Sportgeräten
    • Bundesligamannschaften
    • Teilnahme an Meisterschaften
    • Unterhaltung vereinsbetriebener Sportanlagen

    Christina Lenek
    Telefon: 0441 235-3162
    Fax: 0441 235-2865
    E-Mail: christina.lenek[at]stadt-oldenburg.de

    • Ankauf von Gebäuden
    • Baumaßnahmen

    Ansprechpartner

    Sport

    Adresse

    Hausanschrift

    Peterstraße 1

    26121 Oldenburg (Oldenburg)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr Freitag: 8 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Fax: 0441 235-2865

    Telefon Festnetz: 0441 235-2869

    E-Mail: sport@stadt-oldenburg.de

    Weitere Informationen

    Zu den Aufgaben dieses Fachdienstes zählen alle städtischen Sportangelegenheiten. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Fachdienstes Sport (Sportbüro) »

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Zuschüsse für Sportvereine

    Nicht jede Person aus einem Sportverein kann auch einen Antrag beim Sportbüro stellen.

    • Antragsberechtigt sind nur die Personen, die dem Sportbüro vom Vereinsvorstand in dieser Funktion mitgeteilt wurden.
    • Für die Mitteilung einer antragsberechtigten Person kann das unter Anträge/Formulare aufgeführte Dokument verwendet werden.

    Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen

    Seit dem 1. Januar 2015 sind alle Sportvereine sowie Antragstellerinnen und Antragsteller, die eine Förderung erhalten beziehungsweise auf Antrag erhalten möchten, verpflichtet, die "Vereinbarung zur Sicherstellung des Tätigkeitsausschlusses einschlägig vorbestrafter Personen in Anlehnung an § 72a SGB VIII" zu unterzeichnen. Betroffen sind alle Arten der Sportförderung, zum Beispiel die Anmietung von städtischen Sportstätten sowie das gesamte Zuschusswesen. Die Vereinbarung zum Tätigkeitsausschluss ist unter Anträge/Formulare zu finden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Zuschüsse für Sportvereine

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 12.05.2010

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Fahrten, Sportanlagen, Zuschüsse, Mehrzweckhallen, Sportvereine, Sporthalle, Fußball, Unterhaltung, Sportgeräte, Turnhallen, Sanierung, Turnhalle, Betrieb, Lager, Breitensportförderung, Turnen, Gymnastik, Handball

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English