Sportförderung kommunal
Beschreibung
Wenn Sie einen eingetragenen Verein führen und Ihren Mitgliedern Angebote in Sportarten machen, die üblicherweise zum Breitensport zählen, können Sie - je nach kommunaler Finanz- und Beschlusslage - in den Genuss einer öffentlichen Förderung kommen. Dies erleichtert Ihnen den Erhalt und die Modernisierung Ihrer Sportstätten, die Beschäftigung qualifizierten Übungsleiterpersonals sowie eine sozialverträgliche Gestaltung Ihrer Mitgliedsgebühren.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Zuschüsse für Sportvereine
Die Stadt Oldenburg gewährt den Oldenburger Sportvereinen Zuschüsse für verschiedene Bereiche.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Zuschüsse für Sportvereine
Anja Link
Telefon: 0441 235-3688
Fax: 0441 235-2865
E-Mail: anja.link[at]stadt-oldenburg.de
- Aufgaben der Kinder- und Jugendabteilungen
- Aus- und Fortbildungsmaßnahmen
- Beschäftigung von hauptamtlichen Übungsleitenden
- Kostenerstattung für Führungszeugnisse
Corinna Scheper
Telefon: 0441 235-3850
Fax: 0441 235-2865
E-Mail: corinna.scheper[at]stadt-oldenburg.de
- Beschaffung und Reparatur von Sportgeräten
- Bundesligamannschaften
- Teilnahme an Meisterschaften
- Unterhaltung vereinsbetriebener Sportanlagen
Christina Lenek
Telefon: 0441 235-3162
Fax: 0441 235-2865
E-Mail: christina.lenek[at]stadt-oldenburg.de
- Ankauf von Gebäuden
- Baumaßnahmen
Ansprechpartner
Sport
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr Freitag: 8 bis 12 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Formulare
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Zuschüsse für Sportvereine
- Ankauf von Gebäuden
- Antragsberechtigte Personen
- Aus- und Fortbildungsmaßnahmen
- Baumaßnahmen bis zu 10.000 Euro
- Baumaßnahmen über 10.000 Euro
- Beschaffung und Reparatur von Sportgeräten
- Beschäftigung von hauptamtlichen Übungsleitenden
- Bundesligamannschaften
- Kostenerstattung für Führungszeugnisse
- Teilnahme an den Meisterschaften
- Unterhaltung vereinsbetriebener Sportanlagen
- Vereinbarung zum Tätigkeitsausschluss
Voraussetzungen
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Zuschüsse für Sportvereine
Nicht jede Person aus einem Sportverein kann auch einen Antrag beim Sportbüro stellen.
- Antragsberechtigt sind nur die Personen, die dem Sportbüro vom Vereinsvorstand in dieser Funktion mitgeteilt wurden.
- Für die Mitteilung einer antragsberechtigten Person kann das unter Anträge/Formulare aufgeführte Dokument verwendet werden.
Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen
Seit dem 1. Januar 2015 sind alle Sportvereine sowie Antragstellerinnen und Antragsteller, die eine Förderung erhalten beziehungsweise auf Antrag erhalten möchten, verpflichtet, die "Vereinbarung zur Sicherstellung des Tätigkeitsausschlusses einschlägig vorbestrafter Personen in Anlehnung an § 72a SGB VIII" zu unterzeichnen. Betroffen sind alle Arten der Sportförderung, zum Beispiel die Anmietung von städtischen Sportstätten sowie das gesamte Zuschusswesen. Die Vereinbarung zum Tätigkeitsausschluss ist unter Anträge/Formulare zu finden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Zuschüsse für Sportvereine
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 12.05.2010
Stichwörter
Fahrten, Sportanlagen, Zuschüsse, Mehrzweckhallen, Sportvereine, Sporthalle, Fußball, Unterhaltung, Sportgeräte, Turnhallen, Sanierung, Turnhalle, Betrieb, Lager, Breitensportförderung, Turnen, Gymnastik, Handball