Sportförderung kommunal
Beschreibung
Wenn Sie einen eingetragenen Verein führen und Ihren Mitgliedern Angebote in Sportarten machen, die üblicherweise zum Breitensport zählen, können Sie - je nach kommunaler Finanz- und Beschlusslage - in den Genuss einer öffentlichen Förderung kommen. Dies erleichtert Ihnen den Erhalt und die Modernisierung Ihrer Sportstätten, die Beschäftigung qualifizierten Übungsleiterpersonals sowie eine sozialverträgliche Gestaltung Ihrer Mitgliedsgebühren.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Lühe
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 12.05.2010
Stichwörter
Fußball, Lager, Zuschüsse, Gymnastik, Breitensportförderung, Fahrten, Mehrzweckhallen, Sporthalle, Sportanlagen, Turnen, Sportvereine, Turnhallen, Handball, Turnhalle, Sportgeräte, Sanierung, Betrieb, Unterhaltung