Sportförderung kommunal
Beschreibung
Wenn Sie einen eingetragenen Verein führen und Ihren Mitgliedern Angebote in Sportarten machen, die üblicherweise zum Breitensport zählen, können Sie - je nach kommunaler Finanz- und Beschlusslage - in den Genuss einer öffentlichen Förderung kommen. Dies erleichtert Ihnen den Erhalt und die Modernisierung Ihrer Sportstätten, die Beschäftigung qualifizierten Übungsleiterpersonals sowie eine sozialverträgliche Gestaltung Ihrer Mitgliedsgebühren.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Horneburg - Fachbereich 1 - Bürgerservice und Soziales
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Der barrierefreie Zugang befindet sich hinter dem Gebäude. Dort befindet sich auch ein Behindertenstellplatz. Im Gebäude selbst ist ein Treppenlift vorhanden.
Öffnungszeiten
Montag           08:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 16:00 Uhr Dienstag         08:00 – 12:00 Uhr Mittwoch         08:00 – 12:00 Uhr Donnerstag     08:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 18:00 Uhr Freitag            08:00 – 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 12.05.2010
Stichwörter
Fußball, Lager, Zuschüsse, Gymnastik, Breitensportförderung, Fahrten, Mehrzweckhallen, Sporthalle, Sportanlagen, Turnen, Sportvereine, Turnhallen, Handball, Turnhalle, Sportgeräte, Sanierung, Betrieb, Unterhaltung