Sportförderung kommunal
Beschreibung
Wenn Sie einen eingetragenen Verein führen und Ihren Mitgliedern Angebote in Sportarten machen, die üblicherweise zum Breitensport zählen, können Sie - je nach kommunaler Finanz- und Beschlusslage - in den Genuss einer öffentlichen Förderung kommen. Dies erleichtert Ihnen den Erhalt und die Modernisierung Ihrer Sportstätten, die Beschäftigung qualifizierten Übungsleiterpersonals sowie eine sozialverträgliche Gestaltung Ihrer Mitgliedsgebühren.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Hinweise für Buxtehude: Sportförderung kommunal
Fachgruppe Schulen und Sport
fg40@stadt.buxtehude.de
Fachgruppe Schulen und Sport
fg40@stadt.buxtehude.de
Zuständigkeit
Hinweise für Buxtehude: Sportförderung kommunal
Fachgruppe Schulen und Sport
fg40@stadt.buxtehude.de
Fachgruppe Schulen und Sport
fg40@stadt.buxtehude.de
Ansprechpartner
Fachgruppe Schulen und Sport
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag: geschlossen Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr & 13:30 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Buxtehude: Sportförderung kommunal
je nach Art des Zuschusses:
Unterhaltungskostenzuschuss – Nachweise der Unterhaltungskosten
Investitionskostenzuschuss
- Baumaßnahme:
- Baugenehmigung,
- Lageplan und Bauzeichnungen (soweit nicht aus der Baugenehmigung ersichtlich),
- Berechnung der voraussichtlichen Baukosten und
- Finanzierungsplan
- Sportgeräte:mindestens zwei vergleichbare Kostenvoranschläge
je nach Art des Zuschusses:
Unterhaltungskostenzuschuss - Nachweise der Unterhaltungskosten
Investitionskostenzuschuss
- Baumaßnahme:
- Baugenehmigung,
- Lageplan und Bauzeichnungen (soweit nicht aus der Baugenehmigung ersichtlich),
- Berechnung der voraussichtlichen Baukosten und
- Finanzierungsplan
- Sportgeräte:mindestens zwei vergleichbare Kostenvoranschläge
Formulare
Hinweise für Buxtehude: Sportförderung kommunal
Der Antrag kann formlos gestellt werden.
Der Antrag kann formlos gestellt werden.
Voraussetzungen
Hinweise für Buxtehude: Sportförderung kommunal
Der Verein muss
- seinen Sitz in Buxtehude haben,
- Mitglied im Kreissportbund (KSB)/Landessportbund (LSB) bzw. gleichgestelltem Verband sein,
- vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sein,
- rechtsfähig sein und grundsätzlich einen Mitgliedsbeitrag erheben.
Der Verein muss
- seinen Sitz in Buxtehude haben,
- Mitglied im Kreissportbund (KSB)/Landessportbund (LSB) bzw. gleichgestelltem Verband sein,
- vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sein,
- rechtsfähig sein und grundsätzlich einen Mitgliedsbeitrag erheben.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Buxtehude: Sportförderung kommunal
Grundsätze für die Sportförderung in der Hansestadt Buxtehude
Grundsätze für die Sportförderung in der Hansestadt Buxtehude
Fristen
Hinweise für Buxtehude: Sportförderung kommunal
Investitionskostenzuschuss:
- fristgerecht bis zum 30.06. des Vorjahres vor Beginn der Maßnahme
Zuschüsse für größere Maßnahmen ab 200.000,-- € sind 18 Monate vor dem 30.06. des Vorjahres zu beantragen
Investitionskostenzuschuss:
- fristgerecht bis zum 30.06. des Vorjahres vor Beginn der Maßnahme
Zuschüsse für größere Maßnahmen ab 200.000,-- € sind 18 Monate vor dem 30.06. des Vorjahres zu beantragen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 12.05.2010
Stichwörter
Fußball, Lager, Zuschüsse, Gymnastik, Breitensportförderung, Fahrten, Mehrzweckhallen, Sporthalle, Sportanlagen, Turnen, Sportvereine, Turnhallen, Handball, Turnhalle, Sportgeräte, Sanierung, Betrieb, Unterhaltung