Breitensport Förderung

    Sportförderung kommunal

    Beschreibung

    Wenn Sie einen eingetragenen Verein führen und Ihren Mitgliedern Angebote in Sportarten machen, die üblicherweise zum Breitensport zählen, können Sie - je nach kommunaler Finanz- und Beschlusslage - in den Genuss einer öffentlichen Förderung kommen. Dies erleichtert Ihnen den Erhalt und die Modernisierung Ihrer Sportstätten, die Beschäftigung qualifizierten Übungsleiterpersonals sowie eine sozialverträgliche Gestaltung Ihrer Mitgliedsgebühren.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Hinweise für Buxtehude: Sportförderung kommunal

    Fachgruppe Schulen und Sport

    fg40@stadt.buxtehude.de

    Fachgruppe Schulen und Sport

    fg40@stadt.buxtehude.de

    Zuständigkeit

    Hinweise für Buxtehude: Sportförderung kommunal

    Fachgruppe Schulen und Sport

    fg40@stadt.buxtehude.de

    Fachgruppe Schulen und Sport

    fg40@stadt.buxtehude.de

    Ansprechpartner

    Fachgruppe Schulen und Sport

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 7

    21614 Buxtehude

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag: geschlossen Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr & 13:30 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04161 501-4010

    Fax: 04161 501-74099

    E-Mail: fg40@stadt.buxtehude.de

    Weitere Informationen

    Besucherparkplätze stehen im Bereich des Stadthauses zur Verfügung.

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020

    Technisch geändert am 17.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Buxtehude: Sportförderung kommunal

    je nach Art des Zuschusses:

    Unterhaltungskostenzuschuss – Nachweise der Unterhaltungskosten

    Investitionskostenzuschuss

    • Baumaßnahme:
    • Baugenehmigung,
    • Lageplan und Bauzeichnungen (soweit nicht aus der Baugenehmigung ersichtlich),
    • Berechnung der voraussichtlichen Baukosten und
    • Finanzierungsplan
    • Sportgeräte:mindestens zwei vergleichbare Kostenvoranschläge

    je nach Art des Zuschusses:

    Unterhaltungskostenzuschuss - Nachweise der Unterhaltungskosten

    Investitionskostenzuschuss

    • Baumaßnahme:
    • Baugenehmigung,
    • Lageplan und Bauzeichnungen (soweit nicht aus der Baugenehmigung ersichtlich),
    • Berechnung der voraussichtlichen Baukosten und
    • Finanzierungsplan
    • Sportgeräte:mindestens zwei vergleichbare Kostenvoranschläge

    Formulare

    Hinweise für Buxtehude: Sportförderung kommunal

    Der Antrag kann formlos gestellt werden.

    Der Antrag kann formlos gestellt werden.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Buxtehude: Sportförderung kommunal

    Der Verein muss

    • seinen Sitz in Buxtehude haben,
    • Mitglied im Kreissportbund (KSB)/Landessportbund (LSB) bzw. gleichgestelltem Verband sein,
    • vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sein,
    • rechtsfähig sein und grundsätzlich einen Mitgliedsbeitrag            erheben.

    Der Verein muss

    • seinen Sitz in Buxtehude haben,
    • Mitglied im Kreissportbund (KSB)/Landessportbund (LSB) bzw. gleichgestelltem Verband sein,
    • vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sein,
    • rechtsfähig sein und grundsätzlich einen Mitgliedsbeitrag erheben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Buxtehude: Sportförderung kommunal

    Grundsätze für die Sportförderung in der Hansestadt Buxtehude

    Grundsätze für die Sportförderung in der Hansestadt Buxtehude

    Fristen

    Hinweise für Buxtehude: Sportförderung kommunal

    Investitionskostenzuschuss:

    • fristgerecht bis zum 30.06. des Vorjahres vor Beginn der Maßnahme

    Zuschüsse für größere Maßnahmen ab 200.000,-- € sind 18 Monate vor dem 30.06. des Vorjahres zu beantragen

    Investitionskostenzuschuss:

    • fristgerecht bis zum 30.06. des Vorjahres vor Beginn der Maßnahme

    Zuschüsse für größere Maßnahmen ab 200.000,-- € sind 18 Monate vor dem 30.06. des Vorjahres zu beantragen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 12.05.2010

    Version

    Technisch erstellt am 12.05.2010

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Fußball, Lager, Zuschüsse, Gymnastik, Breitensportförderung, Fahrten, Mehrzweckhallen, Sporthalle, Sportanlagen, Turnen, Sportvereine, Turnhallen, Handball, Turnhalle, Sportgeräte, Sanierung, Betrieb, Unterhaltung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024