Breitensport Förderung

    Sportförderung kommunal

    Beschreibung

    Wenn Sie einen eingetragenen Verein führen und Ihren Mitgliedern Angebote in Sportarten machen, die üblicherweise zum Breitensport zählen, können Sie - je nach kommunaler Finanz- und Beschlusslage - in den Genuss einer öffentlichen Förderung kommen. Dies erleichtert Ihnen den Erhalt und die Modernisierung Ihrer Sportstätten, die Beschäftigung qualifizierten Übungsleiterpersonals sowie eine sozialverträgliche Gestaltung Ihrer Mitgliedsgebühren.

    Hinweise für Rotenburg (Wümme): Sportförderung kommunal

    Allgemeine Informationen

    Schon seit langem fördert der Landkreis Rotenburg (Wümme) Investitionen im Sportstättenbau als freiwillige Leistung auf der Grundlage seiner vom Kreistag beschlossenen Verwaltungshandreichungen. Nachfolgend finden Sie erste Informationen, die für Sie von grundsätzlicher Bedeutung sind. Die Fördervoraussetzungen im Einzelnen bitte ich den unten aufrufbaren Verwaltungshandreichungen zu entnehmen.

    Mögliche Antragsteller:
    Vereine, die Mitglied im Kreissportbund Rotenburg (Wümme) sein sollen, Gemeinden sowie Samt- und Einheitsgemeinden im Landkreis Rotenburg (Wümme).

    Förderfähige Maßnahmen:
    Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie Erstausstattungen und größere Instandsetzungen

    Nichtförderfähige Maßnahmen:
    Unterhaltungs- und Reparaturmaßnahmen, Grunderwerbs- und Erschließungskosten, gewerblich oder zur gewerblichen Nutzung an Dritte überlassene Sportstätten bzw. Sportstätten, die der Gewinnerzielung dienen, sowie Sportgeräte/Sportmittel

    Zuwendung:
    20 % der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens jedoch 60.000 €.

    Antragserfordernisse:
    Schriftlich (ansonsten formlos) mit Beschreibung der Maßnahme, Kosten- und Finanzierungsplan (Download siehe unten) bis zum 15.08. des Vorjahres des Maßnahmebeginns.

    Bitte beachten Sie:

    • Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn Sie ohne vorherige Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn begonnen haben.
    • Die örtliche Gemeinde und/oder Samtgemeinde soll sich mindestens in gleicher Höhe beteiligen, wie es vom Landkreis begehrt wird.
    • Der Betrag der Kreismittel darf die verbleibende Gesamteigenbeteiligung des Antragstellers nicht übersteigen.


    Allgemeine Informationen

    Schon seit langem fördert der Landkreis Rotenburg (Wümme) Investitionen im Sportstättenbau als freiwillige Leistung auf der Grundlage seiner vom Kreistag beschlossenen Verwaltungshandreichungen. Nachfolgend finden Sie erste Informationen, die für Sie von grundsätzlicher Bedeutung sind. Die Fördervoraussetzungen im Einzelnen bitte ich den unten aufrufbaren Verwaltungshandreichungen zu entnehmen.

    Mögliche Antragsteller:
    Vereine, die Mitglied im Kreissportbund Rotenburg (Wümme) sein sollen, Gemeinden sowie Samt- und Einheitsgemeinden im Landkreis Rotenburg (Wümme).

    Förderfähige Maßnahmen:
    Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie Erstausstattungen und größere Instandsetzungen

    Nichtförderfähige Maßnahmen:
    Unterhaltungs- und Reparaturmaßnahmen, Grunderwerbs- und Erschließungskosten, gewerblich oder zur gewerblichen Nutzung an Dritte überlassene Sportstätten bzw. Sportstätten, die der Gewinnerzielung dienen, sowie Sportgeräte/Sportmittel

    Zuwendung:
    20 % der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens jedoch 60.000 €.

    Antragserfordernisse:
    Schriftlich (ansonsten formlos) mit Beschreibung der Maßnahme, Kosten- und Finanzierungsplan (Download siehe unten) bis zum 15.08. des Vorjahres des Maßnahmebeginns.

    Bitte beachten Sie:

    • Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn Sie ohne vorherige Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn begonnen haben.
    • Die örtliche Gemeinde und/oder Samtgemeinde soll sich mindestens in gleicher Höhe beteiligen, wie es vom Landkreis begehrt wird.
    • Der Betrag der Kreismittel darf die verbleibende Gesamteigenbeteiligung des Antragstellers nicht übersteigen.


    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landkreis Rotenburg (Wümme)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hopfengarten 2

    27356 Rotenburg (Wümme)

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeiten der Verwaltung: Montag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04261 983

    Fax: 04261 983-2199

    E-Mail: info@lk-row.de

    Version

    Technisch erstellt am 07.02.2017 (von: Webservice, Landkreis Rotenburg (Wümme))

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Rotenburg (Wümme))

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 12.05.2010

    Version

    Technisch erstellt am 12.05.2010 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Fußball, Gymnastik, Lager, Zuschüsse, Turnhalle, Handball, Turnhallen, Sanierung, Unterhaltung, Sporthalle, Fahrten, Breitensportförderung, Sportvereine, Betrieb, Mehrzweckhallen, Sportgeräte, Sportanlagen, Turnen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)