Breitensport Förderung

    Sportförderung kommunal

    Beschreibung

    Wenn Sie einen eingetragenen Verein führen und Ihren Mitgliedern Angebote in Sportarten machen, die üblicherweise zum Breitensport zählen, können Sie - je nach kommunaler Finanz- und Beschlusslage - in den Genuss einer öffentlichen Förderung kommen. Dies erleichtert Ihnen den Erhalt und die Modernisierung Ihrer Sportstätten, die Beschäftigung qualifizierten Übungsleiterpersonals sowie eine sozialverträgliche Gestaltung Ihrer Mitgliedsgebühren.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Lindhorst

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 55 A

    31698 Lindhorst

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr Mittwoch GESCHLOSSEN Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:30 Uhr Außerhalb der Öffnungszeiten Termine nach Vereinbarung!

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05725 7001

    Fax: 05725 7001-35

    E-Mail: info@sg-lindhorst.de

    Version

    Technisch erstellt am 24.01.2008

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 12.05.2010

    Version

    Technisch erstellt am 12.05.2010

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Fußball, Lager, Zuschüsse, Gymnastik, Breitensportförderung, Fahrten, Mehrzweckhallen, Sporthalle, Sportanlagen, Turnen, Sportvereine, Turnhallen, Handball, Turnhalle, Sportgeräte, Sanierung, Betrieb, Unterhaltung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024