Breitensport Förderung

    Sportförderung kommunal

    Beschreibung

    Wenn Sie einen eingetragenen Verein führen und Ihren Mitgliedern Angebote in Sportarten machen, die üblicherweise zum Breitensport zählen, können Sie - je nach kommunaler Finanz- und Beschlusslage - in den Genuss einer öffentlichen Förderung kommen. Dies erleichtert Ihnen den Erhalt und die Modernisierung Ihrer Sportstätten, die Beschäftigung qualifizierten Übungsleiterpersonals sowie eine sozialverträgliche Gestaltung Ihrer Mitgliedsgebühren.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Steimbke

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 4

    31634 Steimbke

    Öffnungszeiten

    montags bis freitags von 8:30 - 12:00 Uhr donnerstags zusätzlich von 14:00 - 18:00 Uhr und nach gesonderter Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05026 9808

    E-Mail: rathaus@steimbke.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 12.05.2010

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Handball, Mehrzweckhallen, Turnhallen, Fahrten, Turnhalle, Unterhaltung, Gymnastik, Lager, Sporthalle, Sportgeräte, Sanierung, Sportanlagen, Turnen, Sportvereine, Zuschüsse, Fußball, Betrieb, Breitensportförderung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de