Sportförderung kommunal
Beschreibung
Wenn Sie einen eingetragenen Verein führen und Ihren Mitgliedern Angebote in Sportarten machen, die üblicherweise zum Breitensport zählen, können Sie - je nach kommunaler Finanz- und Beschlusslage - in den Genuss einer öffentlichen Förderung kommen. Dies erleichtert Ihnen den Erhalt und die Modernisierung Ihrer Sportstätten, die Beschäftigung qualifizierten Übungsleiterpersonals sowie eine sozialverträgliche Gestaltung Ihrer Mitgliedsgebühren.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Abteilung 2.2 Bildung und Familie
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. bis Mi.: 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag: 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag: 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05441 909-128
E-Mail: familienbuero@stadt-diepholz.de
Kontaktperson
Herr Werner (Abteilung 2.2 Bildung und Familie (Leitung))
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 12.05.2010
Stichwörter
Fußball, Gymnastik, Lager, Zuschüsse, Turnhalle, Handball, Turnhallen, Sanierung, Unterhaltung, Sporthalle, Fahrten, Breitensportförderung, Sportvereine, Betrieb, Mehrzweckhallen, Sportgeräte, Sportanlagen, Turnen