Sportförderung kommunal
Beschreibung
Wenn Sie einen eingetragenen Verein führen und Ihren Mitgliedern Angebote in Sportarten machen, die üblicherweise zum Breitensport zählen, können Sie - je nach kommunaler Finanz- und Beschlusslage - in den Genuss einer öffentlichen Förderung kommen. Dies erleichtert Ihnen den Erhalt und die Modernisierung Ihrer Sportstätten, die Beschäftigung qualifizierten Übungsleiterpersonals sowie eine sozialverträgliche Gestaltung Ihrer Mitgliedsgebühren.
Hinweise für Langenhagen: Sportförderung kommunal
Die Vergabe der für die Sportförderung zur Verfügung stehenden Mittel, die nicht investiven Zwecken dienen, erfolgt durch den Sportring Langenhagen.
Die Vergabe der für die Sportförderung zur Verfügung stehenden Mittel, die nicht investiven Zwecken dienen, erfolgt durch den Sportring Langenhagen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
40 - Schule, Sport und Inklusion
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0511 7307-0
E-Mail: schulen@langenhagen.de
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Langenhagen: Sportförderung kommunal
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 12.05.2010
Stichwörter
Fußball, Lager, Zuschüsse, Gymnastik, Breitensportförderung, Fahrten, Mehrzweckhallen, Sporthalle, Sportanlagen, Turnen, Sportvereine, Turnhallen, Handball, Turnhalle, Sportgeräte, Sanierung, Betrieb, Unterhaltung