Breitensport Förderung

    Sportförderung kommunal

    Beschreibung

    Wenn Sie einen eingetragenen Verein führen und Ihren Mitgliedern Angebote in Sportarten machen, die üblicherweise zum Breitensport zählen, können Sie - je nach kommunaler Finanz- und Beschlusslage - in den Genuss einer öffentlichen Förderung kommen. Dies erleichtert Ihnen den Erhalt und die Modernisierung Ihrer Sportstätten, die Beschäftigung qualifizierten Übungsleiterpersonals sowie eine sozialverträgliche Gestaltung Ihrer Mitgliedsgebühren.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Burgdorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Vor dem Hannoverschen Tor 1

    31303 Burgdorf

    Öffnungszeiten

    montags 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr mittwochs und freitags 8.00 - 13.00 Uhr donnerstags 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05136 898

    Fax: 05136 898-112

    E-Mail: info@burgdorf.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.05.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 12.05.2010

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sportgeräte, Betrieb, Handball, Sportanlagen, Turnhallen, Turnhalle, Breitensportförderung, Zuschüsse, Sportvereine, Unterhaltung, Fahrten, Sporthalle, Turnen, Gymnastik, Lager, Sanierung, Mehrzweckhallen, Fußball

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de