Sportförderung kommunal
Beschreibung
Wenn Sie einen eingetragenen Verein führen und Ihren Mitgliedern Angebote in Sportarten machen, die üblicherweise zum Breitensport zählen, können Sie - je nach kommunaler Finanz- und Beschlusslage - in den Genuss einer öffentlichen Förderung kommen. Dies erleichtert Ihnen den Erhalt und die Modernisierung Ihrer Sportstätten, die Beschäftigung qualifizierten Übungsleiterpersonals sowie eine sozialverträgliche Gestaltung Ihrer Mitgliedsgebühren.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Team Schulen und Sport
Adresse
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Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeiten: Mo + Die 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr Mi + Fr 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr Do 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr
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Landkreis Northeim
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Öffnungszeiten
Kreisverwaltung: Montag und Freitag: 8:30 - 12:30 Uhr, Dienstag und Donnerstag: 8:30 - 12:30 Uhr und 14:00 -16:00 Uhr Mittwoch: nach vorheriger Vereinbarung
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Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 12.05.2010
Stichwörter
Fußball, Gymnastik, Lager, Zuschüsse, Turnhalle, Handball, Turnhallen, Sanierung, Unterhaltung, Sporthalle, Fahrten, Breitensportförderung, Sportvereine, Betrieb, Mehrzweckhallen, Sportgeräte, Sportanlagen, Turnen