Breitensport Förderung

    Sportförderung kommunal

    Beschreibung

    Wenn Sie einen eingetragenen Verein führen und Ihren Mitgliedern Angebote in Sportarten machen, die üblicherweise zum Breitensport zählen, können Sie - je nach kommunaler Finanz- und Beschlusslage - in den Genuss einer öffentlichen Förderung kommen. Dies erleichtert Ihnen den Erhalt und die Modernisierung Ihrer Sportstätten, die Beschäftigung qualifizierten Übungsleiterpersonals sowie eine sozialverträgliche Gestaltung Ihrer Mitgliedsgebühren.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Bad Gandersheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 10

    37581 Bad Gandersheim

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr Mittwochs geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05382 73

    Fax: 05382 73-170

    E-Mail: stadt@bad-gandersheim.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 12.05.2010

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Handball, Mehrzweckhallen, Turnhallen, Fahrten, Turnhalle, Unterhaltung, Gymnastik, Lager, Sporthalle, Sportgeräte, Sanierung, Sportanlagen, Turnen, Sportvereine, Zuschüsse, Fußball, Betrieb, Breitensportförderung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de