Sportförderung kommunal
Beschreibung
Wenn Sie einen eingetragenen Verein führen und Ihren Mitgliedern Angebote in Sportarten machen, die üblicherweise zum Breitensport zählen, können Sie - je nach kommunaler Finanz- und Beschlusslage - in den Genuss einer öffentlichen Förderung kommen. Dies erleichtert Ihnen den Erhalt und die Modernisierung Ihrer Sportstätten, die Beschäftigung qualifizierten Übungsleiterpersonals sowie eine sozialverträgliche Gestaltung Ihrer Mitgliedsgebühren.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Grasleben - Fachbereich Allgemeine Verwaltung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Haupteingang Rathaus (Glastür)
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Einfahrt hinter dem Rathaus (Haupteingang Glastür)
Anzahl: 5 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle Bahnhofstraße (Schulbusverkehr)
- Haltestelle: Haltestelle Helmstedter Straße
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
* Mo, Di, Do, Fr: 08:30 - 12:00 Uhr * Di: 14:00 - 16:00 Uhr * Do: 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Samtgemeindekasse Grasleben
Empfänger: Samtgemeindekasse Grasleben
IBAN: DE55 2505 0000 0005 8025 17
BIC: NOLADE2HXXX
Bankinstitut: Braunschw. Landessparkasse
Weitere Informationen
Der barrierefreie Zugang für das Erdgeschoss befindet sich am Haupteingang (hinterer Eingang, am Parkplatz, Glastür).
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 12.05.2010
Stichwörter
Sportgeräte, Betrieb, Handball, Sportanlagen, Turnhallen, Turnhalle, Breitensportförderung, Zuschüsse, Sportvereine, Unterhaltung, Fahrten, Sporthalle, Turnen, Gymnastik, Lager, Sanierung, Mehrzweckhallen, Fußball