Sportförderung kommunal
Beschreibung
Wenn Sie einen eingetragenen Verein führen und Ihren Mitgliedern Angebote in Sportarten machen, die üblicherweise zum Breitensport zählen, können Sie - je nach kommunaler Finanz- und Beschlusslage - in den Genuss einer öffentlichen Förderung kommen. Dies erleichtert Ihnen den Erhalt und die Modernisierung Ihrer Sportstätten, die Beschäftigung qualifizierten Übungsleiterpersonals sowie eine sozialverträgliche Gestaltung Ihrer Mitgliedsgebühren.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Clausthal-Zellerfeld - Sachgebiet Schule, Sport, Kultur & Heimatpflege
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Allgemeine Verwaltung Montag, Dienstag, Freitag 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr 14:30 Uhr bis 17:30 Uhr Mittwoch für Besucher geschlossen
Kontakt
E-Mail: stadtverwaltung@clausthal-zellerfeld.de
Telefon Festnetz: 05323 931-0
Kontaktperson
Frau U. Taube
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05323 931-420
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 12.05.2010
Stichwörter
Fußball, Gymnastik, Lager, Zuschüsse, Turnhalle, Handball, Turnhallen, Sanierung, Unterhaltung, Sporthalle, Fahrten, Breitensportförderung, Sportvereine, Betrieb, Mehrzweckhallen, Sportgeräte, Sportanlagen, Turnen