Sportförderung kommunal
Beschreibung
Wenn Sie einen eingetragenen Verein führen und Ihren Mitgliedern Angebote in Sportarten machen, die üblicherweise zum Breitensport zählen, können Sie - je nach kommunaler Finanz- und Beschlusslage - in den Genuss einer öffentlichen Förderung kommen. Dies erleichtert Ihnen den Erhalt und die Modernisierung Ihrer Sportstätten, die Beschäftigung qualifizierten Übungsleiterpersonals sowie eine sozialverträgliche Gestaltung Ihrer Mitgliedsgebühren.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Stadt Seesen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
+++Zugang zum Rathaus nur mit FFP2-Maske+++Öffnungszeiten Bürgerbüro im Rathaus Montag - Mittwoch 08.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr Freitag 08.00 - 13.00 Uhr Öffnungszeiten - Allgemein - Montag - Freitag 08.30 - 12.00 Uhr Montag 13.30 - 15.00 Uhr Donnerstag 13.30 - 18.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frauke Appun
Carolin Rüger
Telefon Festnetz: 05381 75-226
E-Mail: rueger@seesen.de
Internet
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 12.05.2010
Stichwörter
Sportgeräte, Betrieb, Handball, Sportanlagen, Turnhallen, Turnhalle, Breitensportförderung, Zuschüsse, Sportvereine, Unterhaltung, Fahrten, Sporthalle, Turnen, Gymnastik, Lager, Sanierung, Mehrzweckhallen, Fußball