Sportförderung kommunal
Beschreibung
Wenn Sie einen eingetragenen Verein führen und Ihren Mitgliedern Angebote in Sportarten machen, die üblicherweise zum Breitensport zählen, können Sie - je nach kommunaler Finanz- und Beschlusslage - in den Genuss einer öffentlichen Förderung kommen. Dies erleichtert Ihnen den Erhalt und die Modernisierung Ihrer Sportstätten, die Beschäftigung qualifizierten Übungsleiterpersonals sowie eine sozialverträgliche Gestaltung Ihrer Mitgliedsgebühren.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Gifhorn - Fachbereich 40 - Bildung und Jugend - Fachteam Schulen/Sport
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Rathaus: Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr Donnerstag zusätzlich: 14:00 - 17:00 Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro: Montag bis Donnerstag: 8:30 - 12:30 Uhr Montag bis Donnerstag: 13:30 - 17:00 Uhr Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr Samstag: 8.30 - 12:00 Uhr (nur nach vorheriger Terminabsprache)
Kontakt
Internet
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 12.05.2010
Stichwörter
Fahrten, Sportanlagen, Zuschüsse, Mehrzweckhallen, Sportvereine, Sporthalle, Fußball, Unterhaltung, Sportgeräte, Turnhallen, Sanierung, Turnhalle, Betrieb, Lager, Breitensportförderung, Turnen, Gymnastik, Handball