Breitensport Förderung

    Sportförderung kommunal

    Beschreibung

    Wenn Sie einen eingetragenen Verein führen und Ihren Mitgliedern Angebote in Sportarten machen, die üblicherweise zum Breitensport zählen, können Sie - je nach kommunaler Finanz- und Beschlusslage - in den Genuss einer öffentlichen Förderung kommen. Dies erleichtert Ihnen den Erhalt und die Modernisierung Ihrer Sportstätten, die Beschäftigung qualifizierten Übungsleiterpersonals sowie eine sozialverträgliche Gestaltung Ihrer Mitgliedsgebühren.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Gifhorn - Fachbereich 40 - Bildung und Jugend - Fachteam Schulen/Sport

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    38518 Gifhorn

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten Rathaus: Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr Donnerstag zusätzlich: 14:00 - 17:00 Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro: Montag bis Donnerstag: 8:30 - 12:30 Uhr Montag bis Donnerstag: 13:30 - 17:00 Uhr Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr Samstag: 8.30 - 12:00 Uhr (nur nach vorheriger Terminabsprache)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05371 88-0

    Fax: 05371 88-258

    E-Mail: info@stadt-gifhorn.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 12.05.2010

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Fahrten, Sportanlagen, Zuschüsse, Mehrzweckhallen, Sportvereine, Sporthalle, Fußball, Unterhaltung, Sportgeräte, Turnhallen, Sanierung, Turnhalle, Betrieb, Lager, Breitensportförderung, Turnen, Gymnastik, Handball

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English