Sportförderung kommunal
Beschreibung
Wenn Sie einen eingetragenen Verein führen und Ihren Mitgliedern Angebote in Sportarten machen, die üblicherweise zum Breitensport zählen, können Sie - je nach kommunaler Finanz- und Beschlusslage - in den Genuss einer öffentlichen Förderung kommen. Dies erleichtert Ihnen den Erhalt und die Modernisierung Ihrer Sportstätten, die Beschäftigung qualifizierten Übungsleiterpersonals sowie eine sozialverträgliche Gestaltung Ihrer Mitgliedsgebühren.
Hinweise für Braunschweig: Sportförderung - Zuschüsse an Sportvereine
Hinweise für Braunschweig: Sportförderung - Zuschüsse für Bau, Erweiterung, Instandsetzung von Sportstätten und Erwerb von Spor
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Ansprechpartner
Braunschweig - Sportreferat
Beschreibung
Das Sportreferat ist Ansprechpartner für rund 205 Sportvereine und 25 Sportfachverbände in der Stadt Braunschweig. Die Zuständigkeit erstreckt sich im Wesentlichen auf:
- Sportentwicklungsplanung,
- Planung, Verwaltung und Unterhaltung der städtischen Sporteinrichtungen,
- Beratung von Vereinen bei der Planung und Errichtung von vereinseigenen Sporteinrichtungen, einschließlich der Gewährung von Zuschüssen,
- Vergabe von städt. Sporteinrichtungen,
- Förderung des Vereinssports, des Freizeitsports, des Sports für spezielle Zielgruppen, auch Repräsentationsaufgaben
- Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine zur Durchführung ihres Sportbetriebes,
- Ehrungen für sportliche Leistungen,
- Zusammenarbeit mit Sportverbänden, Arbeitsgemeinschaften und anderen Institutionen.
Adresse
Postanschrift
Willy-Brandt-Platz 13
38102 Braunschweig
Öffnungszeiten
* Montag: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und nach Vereinbarung * Dienstag: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und nach Vereinbarung * Mittwoch: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und nach Vereinbarung * Donnerstag: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und nach Vereinbarung * Freitag: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr * Samstag: geschlossen * Sonntag: geschlossen
Kontakt
Internet
Braunschweig - Sportreferat
Beschreibung
Das Sportreferat ist Ansprechpartner für rund 205 Sportvereine und 25 Sportfachverbände in der Stadt Braunschweig. Die Zuständigkeit erstreckt sich im Wesentlichen auf:
- Sportentwicklungsplanung,
- Planung, Verwaltung und Unterhaltung der städtischen Sporteinrichtungen,
- Beratung von Vereinen bei der Planung und Errichtung von vereinseigenen Sporteinrichtungen, einschließlich der Gewährung von Zuschüssen,
- Vergabe von städt. Sporteinrichtungen,
- Förderung des Vereinssports, des Freizeitsports, des Sports für spezielle Zielgruppen, auch Repräsentationsaufgaben
- Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine zur Durchführung ihres Sportbetriebes,
- Ehrungen für sportliche Leistungen,
- Zusammenarbeit mit Sportverbänden, Arbeitsgemeinschaften und anderen Institutionen.
Öffnungszeiten
* Montag: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und nach Vereinbarung * Dienstag: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und nach Vereinbarung * Mittwoch: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und nach Vereinbarung * Donnerstag: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und nach Vereinbarung * Freitag: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr * Samstag: geschlossen * Sonntag: geschlossen
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Braunschweig - Sportreferat
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Das Sportreferat ist Ansprechpartner für rund 205 Sportvereine und 25 Sportfachverbände in der Stadt Braunschweig. Die Zuständigkeit erstreckt sich im Wesentlichen auf:
- Sportentwicklungsplanung,
- Planung, Verwaltung und Unterhaltung der städtischen Sporteinrichtungen,
- Beratung von Vereinen bei der Planung und Errichtung von vereinseigenen Sporteinrichtungen, einschließlich der Gewährung von Zuschüssen,
- Vergabe von städt. Sporteinrichtungen,
- Förderung des Vereinssports, des Freizeitsports, des Sports für spezielle Zielgruppen, auch Repräsentationsaufgaben
- Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine zur Durchführung ihres Sportbetriebes,
- Ehrungen für sportliche Leistungen,
- Zusammenarbeit mit Sportverbänden, Arbeitsgemeinschaften und anderen Institutionen.
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* Montag: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und nach Vereinbarung * Dienstag: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und nach Vereinbarung * Mittwoch: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und nach Vereinbarung * Donnerstag: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und nach Vereinbarung * Freitag: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr * Samstag: geschlossen * Sonntag: geschlossen
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Das Sportreferat ist Ansprechpartner für rund 205 Sportvereine und 25 Sportfachverbände in der Stadt Braunschweig. Die Zuständigkeit erstreckt sich im Wesentlichen auf:
- Sportentwicklungsplanung,
- Planung, Verwaltung und Unterhaltung der städtischen Sporteinrichtungen,
- Beratung von Vereinen bei der Planung und Errichtung von vereinseigenen Sporteinrichtungen, einschließlich der Gewährung von Zuschüssen,
- Vergabe von städt. Sporteinrichtungen,
- Förderung des Vereinssports, des Freizeitsports, des Sports für spezielle Zielgruppen, auch Repräsentationsaufgaben
- Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine zur Durchführung ihres Sportbetriebes,
- Ehrungen für sportliche Leistungen,
- Zusammenarbeit mit Sportverbänden, Arbeitsgemeinschaften und anderen Institutionen.
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* Montag: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und nach Vereinbarung * Dienstag: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und nach Vereinbarung * Mittwoch: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und nach Vereinbarung * Donnerstag: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und nach Vereinbarung * Freitag: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr * Samstag: geschlossen * Sonntag: geschlossen
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Das Sportreferat ist Ansprechpartner für rund 205 Sportvereine und 25 Sportfachverbände in der Stadt Braunschweig. Die Zuständigkeit erstreckt sich im Wesentlichen auf:
- Sportentwicklungsplanung,
- Planung, Verwaltung und Unterhaltung der städtischen Sporteinrichtungen,
- Beratung von Vereinen bei der Planung und Errichtung von vereinseigenen Sporteinrichtungen, einschließlich der Gewährung von Zuschüssen,
- Vergabe von städt. Sporteinrichtungen,
- Förderung des Vereinssports, des Freizeitsports, des Sports für spezielle Zielgruppen, auch Repräsentationsaufgaben
- Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine zur Durchführung ihres Sportbetriebes,
- Ehrungen für sportliche Leistungen,
- Zusammenarbeit mit Sportverbänden, Arbeitsgemeinschaften und anderen Institutionen.
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* Montag: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und nach Vereinbarung * Dienstag: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und nach Vereinbarung * Mittwoch: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und nach Vereinbarung * Donnerstag: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und nach Vereinbarung * Freitag: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr * Samstag: geschlossen * Sonntag: geschlossen
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Voraussetzungen
Hinweise für Braunschweig: Sportförderung - Zuschüsse für Bau, Erweiterung, Instandsetzung von Sportstätten und Erwerb von Spor
Die Dienstleistung richtet sich nach Ziffer 3.6.2 der Sportförderrichtlinie der Stadt Braunschweig.
Für den Bau, die Erweiterung und Instandsetzung von Vereinssportanlagen können Zuwendungen zu den Gesamtkosten gewährt werden.
Voraussetzung ist, dass sich die Sportstätte oder der zu fördernde Teil der Sportstätte im Vereinseigentum befindet oder dem Eigentum gleichstehende Rechte (z. B. Erbbaurechtsverträge) bzw. langfristig eingeräumte Nutzungsrechte (z. B. Pachtverträge) mit einer Laufzeit von mindestens 12 Jahren ab dem Jahr der Antragstellung bestehen.
Die Bau-, Erweiterungs- und Instandsetzungsmaßnahme muss einen Sportbezug aufweisen. Nicht bezuschusst werden der Bau von Gaststätten und deren Einrichtung, von Wohnungen, von Garagen und von Anlagen, die gewerblich betrieben werden sollen.
Die Gesamtfinanzierung der Maßnahme muss gesichert sein. Hierzu ist mit Antragstellung die Vorlage eines prüffähigen Kosten- und Finanzierungsplans notwendig.
Die Höhe der Zuwendung beträgt in der Regel bis zu 50 v. H. der zuschussfähigen Gesamtausgaben.
Der Antragsteller muss seine eigenen Finanzierungsmöglichkeiten sowie weitere Förderungsmöglichkeiten (insbesondere Landessportbund Niedersachsen e.V.) ausgeschöpft haben und dies gegenüber der Stadt rechtsverbindlich erklären. Mehrausgaben, die nach dem Erhalt des Bewilligungsbescheides seitens des Vereins angezeigt werden, sind vom Verein selbst zu tragen.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Braunschweig: Sportförderung - Zuschüsse für Bau, Erweiterung, Instandsetzung von Sportstätten und Erwerb von Spor
Nach Abschluss der Maßnahme ist die Verwendung des Zuschusses nachzuweisen. Hierfür ist der Verwendungsnachweis inkl. Belegen und Zahlungsnachweisen einzureichen.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 12.05.2010
Stichwörter
Handball, Mehrzweckhallen, Turnhallen, Fahrten, Turnhalle, Unterhaltung, Gymnastik, Lager, Sporthalle, Sportgeräte, Sanierung, Sportanlagen, Turnen, Sportvereine, Zuschüsse, Fußball, Betrieb, Breitensportförderung