Osterfeuer Genehmigung
Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)
Beschreibung
Viele Ortsteile, Gemeinden und Städte veranstalten jährlich zu festen Terminen (Frühlingsanfang, Ostern, Walpurgis, Johanni, Erntedank, Sommer-/Wintersonnenwende etc.) öffentliche Brauchtumsfeuer.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Hinte - Team Bürgerservice, Bildung und Familie
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Marktplatz am Rathaus
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Marktplatz am Rathaus
Anzahl: 50 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Hinte, Landesstraße
Linie:- Bus: 421,423
- Haltestelle: Hinte, Bahnhofsstraße
Linie:- Bus: 421,426
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Janssen
Internet
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 12.05.2010
Stichwörter
Brandtage, Feuer, Sonnwendfeuer, Johannisfeuer, Halloween, abbrennen, Walpurgisnacht, brennen, Lagerfeuer, Brauchtumspflege, Funkenfeuer, verbrennen