Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)
Beschreibung
Viele Ortsteile, Gemeinden und Städte veranstalten jährlich zu festen Terminen (Frühlingsanfang, Ostern, Walpurgis, Johanni, Erntedank, Sommer-/Wintersonnenwende etc.) öffentliche Brauchtumsfeuer.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Aurich - Sachgebiet 32.1 - Ordnungswesen
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch: 8.00 - 15.30 Uhr Donnerstag: 8.00 - 18.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 04941 12-0
E-Mail: info@stadt.aurich.de
Kontaktperson
Herr Berends
Telefon Festnetz: 04941 12-3212
E-Mail: t.berends@stadt.aurich.de
Internet
Verfahrensablauf
Hinweise für Aurich: Osterfeuer Anmeldung
Die Stadt Aurich weist auf die Anmeldepflicht für das Abbrennen von Osterfeuern hin.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Osterfeuer nicht zur Abfallentsorgung genutzt werden dürfen. In einem Merkblatt sind die Voraussetzungen für das Abbrennen von Osterfeuern aufgeführt. Das Merkblatt ist bei der Stadt Aurich erhältlich.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Aurich: Osterfeuer Anmeldung
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Osterfeuer nicht zur Abfallentsorgung genutzt werden dürfen. Es gilt zu beachten, dass nur pflanzliche Stoffe wie Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden dürfen. Sperrmüll, behandeltes Holz, Reifen, Altöl oder sonstige Abfälle dürfen nicht verbrannt werden. Verstöße gegen die abfall-, ordnungs- und naturschutzrechtlichen Bestimmungen können mit Geldbußen geahndet werden. Die Richtlinien zur Durchführung eines Brauchtumsfeuers (Osterfeuer) können in dem aufgeführten Merkblatt abgerufen werden.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 12.05.2010
Stichwörter
Walpurgisnacht, verbrennen, Halloween, Funkenfeuer, Lagerfeuer, Sonnwendfeuer, brennen, Johannisfeuer, Brauchtumspflege, Brandtage, abbrennen, Feuer