Osterfeuer Genehmigung

    Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)

    Beschreibung

    Viele Ortsteile, Gemeinden und Städte veranstalten jährlich zu festen Terminen (Frühlingsanfang, Ostern, Walpurgis, Johanni, Erntedank, Sommer-/Wintersonnenwende etc.) öffentliche Brauchtumsfeuer.

    Hinweise für Sottrum: Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)

    Allgemeine Informationen

    Osterfeuer
    Ein allseits beliebter Termin ist das jährlich in vielen Ortschaften stattfindende Osterfeuer.
    Osterfeuer sind Brauchtumsfeuer. Zwar ist das Abbrennen von Pflanzenabfällen grundsätzlich verboten, als Brauchtumsfeuer mit geselligem Beisammensein dürfen Osterfeuer jedoch nach Genehmigung durch die Städte oder (Samt-)Gemeinden abgebrannt werden.



    Allgemeine Informationen

    Osterfeuer
    Ein allseits beliebter Termin ist das jährlich in vielen Ortschaften stattfindende Osterfeuer.
    Osterfeuer sind Brauchtumsfeuer. Zwar ist das Abbrennen von Panzenabfällen grundsätzlich verboten, als Brauchtumsfeuer mit geselligem Beisammensein dürfen Osterfeuer jedoch nach Genehmigung durch die Städte oder (Samt-)Gemeinden abgebrannt werden.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Sottrum

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Eichkamp 12

    27367 Sottrum

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04264 8320

    Fax: 04264 8320-50

    E-Mail: samtgemeinde@sottrum.de

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2021 (von: Webservice, Samtgemeinde Sottrum)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Samtgemeinde Sottrum)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Sottrum: Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)

    Das private Abbrennen von Pflanzenabfällen ist nicht zulässig. Wer seinen Abfall derart illegal entsorgt, dem droht eine Geldbuße von bis zu 100.000 Euro und trägt die Kosten des ggf. angefallenen Feuerwehreinsatzes.

    Das private Abbrennen von Pflanzenabfällen ist nicht zulässig. Wer seinen Abfall derart illegal entsorgt, dem droht eine Geldbuße von bis zu 100.000 Euro und trägt die Kosten des ggf. angefallenen Feuerwehreinsatzes.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 12.05.2010

    Version

    Technisch erstellt am 12.05.2010 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Lagerfeuer, brennen, Johannisfeuer, Walpurgisnacht, abbrennen, Brauchtumspflege, Brandtage, Halloween, Feuer, Funkenfeuer, Sonnwendfeuer, verbrennen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)