Osterfeuer Genehmigung

    Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)

    Beschreibung

    Viele Ortsteile, Gemeinden und Städte veranstalten jährlich zu festen Terminen (Frühlingsanfang, Ostern, Walpurgis, Johanni, Erntedank, Sommer-/Wintersonnenwende etc.) öffentliche Brauchtumsfeuer.

    Hinweise für Tostedt: Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)

    In vielen Gemeinden und Ortsteilen werden jährlich zu Ostern öffentliche Brauchtumsfeuer (Osterfeuer) veranstaltet.

    In der Samtgemeinde Tostedt finden diese ausschließlich an Karsamstag und Ostersonntag statt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Tostedt - Gefahrenabwehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Schützenstraße 26 a

    21255 Tostedt

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 7.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr Dienstag 7.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr Mittwoch 9.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 7.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Freitag 7.30 - 12.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4182 298-254

    Fax: +49 4182 298-108

    E-Mail: Ordnungsamt@tostedt.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Weitere Telefonnummern: 04182/298-267, -253, -215, -250

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Hinweise für Tostedt: Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Tostedt: Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)

    Die Anmeldung eines Brauchtumsfeuers muss bis spätestens zwei Wochen vor Ostern bei der Samtgemeinde Tostedt, Fachbereich Bürgerbüro und Ordnung durch das u. a. Formular erfolgt sein.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Tostedt: Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)

    Der Ausschank von alkoholischen oder nichtalkoholischen Getränken und der Verkauf von Speisen sind nach dem Niedersächsischen Gaststättengesetz (NGastG) mindestens vier Wochen vorher anzumelden.

    Im Rahmen des Osterfeuers darf nur unbehandeltes Holz sowie Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden. Dieses Holz darf frühestens zwei Wochen vor dem Osterfeuer zur Brennstelle gebracht werden.

    Das Feuer darf unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls bei langanhaltender trockener Witterung oder bei starkem Wind nicht abgebrannt werden. Im Einzelfall entscheidet die Samtgemeinde Tostedt.

    Beeinträchtigungen durch starken Rauch für benachbarte Wohnbebauung oder den Straßenverkehr sind zu vermeiden. Im Zweifel ist das Feuer abzulöschen.

    Bemerkungen

    Hinweise für Tostedt: Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 12.05.2010

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Halloween, Funkenfeuer, Brauchtumspflege, Walpurgisnacht, Lagerfeuer, verbrennen, Johannisfeuer, Brandtage, abbrennen, Sonnwendfeuer, brennen, Feuer

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de