Osterfeuer Genehmigung

    Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)

    Beschreibung

    Viele Ortsteile, Gemeinden und Städte veranstalten jährlich zu festen Terminen (Frühlingsanfang, Ostern, Walpurgis, Johanni, Erntedank, Sommer-/Wintersonnenwende etc.) öffentliche Brauchtumsfeuer.

    Hinweise für Tostedt: Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)

    Allgemeine Informationen

    In vielen Gemeinden und Ortsteilen werden jährlich zu Ostern öffentliche Brauchtumsfeuer (Osterfeuer) veranstaltet.

    In der Samtgemeinde Tostedt finden diese ausschließlich an Karsamstag und Ostersonntag statt.



    Allgemeine Informationen

    In vielen Gemeinden und Ortsteilen werden jährlich zu Ostern öffentliche Brauchtumsfeuer (Osterfeuer) veranstaltet.

    In der Samtgemeinde Tostedt finden diese ausschließlich an Karsamstag und Ostersonntag statt.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gefahrenabwehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Schützenstraße 26 a

    21255 Tostedt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 7.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr Dienstag 7.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr Mittwoch 9.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 7.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Freitag 7.30 - 12.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4182 298-254

    Fax: +49 4182 298-108

    E-Mail: Ordnungsamt@tostedt.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Weitere Telefonnummern: 04182/298-267, -253, -215, -250

    Version

    Technisch erstellt am 16.07.2020

    Technisch geändert am 16.03.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Formulare

    Hinweise für Tostedt: Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Tostedt: Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)

    Die Anmeldung eines Brauchtumsfeuers muss bis spätestens zwei Wochen vor Ostern bei der Samtgemeinde Tostedt, Fachbereich Bürgerbüro und Ordnung durch das u. a. Formular erfolgt sein.

    Die Anmeldung eines Brauchtumsfeuers muss bis spätestens zwei Wochen vor Ostern bei der Samtgemeinde Tostedt, Fachbereich Bürgerbüro und Ordnung durch das u. a. Formular erfolgt sein.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Tostedt: Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)

    Der Ausschank von alkoholischen oder nichtalkoholischen Getränken und der Verkauf von Speisen sind nach dem Niedersächsischen Gaststättengesetz (NGastG) mindestens vier Wochen vorher anzumelden.

    Im Rahmen des Osterfeuers darf nur unbehandeltes Holz sowie Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden. Dieses Holz darf frühestens zwei Wochen vor dem Osterfeuer zur Brennstelle gebracht werden.

    Das Feuer darf unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls bei langanhaltender trockener Witterung oder bei starkem Wind nicht abgebrannt werden. Im Einzelfall entscheidet die Samtgemeinde Tostedt.

    Beeinträchtigungen durch starken Rauch für benachbarte Wohnbebauung oder den Straßenverkehr sind zu vermeiden. Im Zweifel ist das Feuer abzulöschen.

    Der Ausschank von alkoholischen oder nichtalkoholischen Getränken und der Verkauf von Speisen sind nach dem Niedersächsischen Gaststättengesetz (NGastG) mindestens vier Wochen vorher anzumelden.

    Im Rahmen des Osterfeuers darf nur unbehandeltes Holz sowie Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden. Dieses Holz darf frühestens zwei Wochen vor dem Osterfeuer zur Brennstelle gebracht werden.

    Das Feuer darf unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls bei langanhaltender trockener Witterung oder bei starkem Wind nicht abgebrannt werden. Im Einzelfall entscheidet die Samtgemeinde Tostedt.

    Beeinträchtigungen durch starken Rauch für benachbarte Wohnbebauung oder den Straßenverkehr sind zu vermeiden. Im Zweifel ist das Feuer abzulöschen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Tostedt: Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 12.05.2010

    Version

    Technisch erstellt am 12.05.2010

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Lagerfeuer, Sonnwendfeuer, Johannisfeuer, abbrennen, Feuer, Funkenfeuer, verbrennen, Walpurgisnacht, Halloween, Brandtage, brennen, Brauchtumspflege

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024