Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)
Beschreibung
Viele Ortsteile, Gemeinden und Städte veranstalten jährlich zu festen Terminen (Frühlingsanfang, Ostern, Walpurgis, Johanni, Erntedank, Sommer-/Wintersonnenwende etc.) öffentliche Brauchtumsfeuer.
Hinweise für Tostedt: Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)
In vielen Gemeinden und Ortsteilen werden jährlich zu Ostern öffentliche Brauchtumsfeuer (Osterfeuer) veranstaltet.
In der Samtgemeinde Tostedt finden diese ausschließlich an Karsamstag und Ostersonntag statt.
In vielen Gemeinden und Ortsteilen werden jährlich zu Ostern öffentliche Brauchtumsfeuer (Osterfeuer) veranstaltet.
In der Samtgemeinde Tostedt finden diese ausschließlich an Karsamstag und Ostersonntag statt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Gefahrenabwehr
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 7.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr Dienstag 7.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr Mittwoch 9.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 7.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Freitag 7.30 - 12.30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Kim Müller
Weitere Informationen
Formulare
Hinweise für Tostedt: Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)
Verfahrensablauf
Hinweise für Tostedt: Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)
Die Anmeldung eines Brauchtumsfeuers muss bis spätestens zwei Wochen vor Ostern bei der Samtgemeinde Tostedt, Fachbereich Bürgerbüro und Ordnung durch das u. a. Formular erfolgt sein.
Die Anmeldung eines Brauchtumsfeuers muss bis spätestens zwei Wochen vor Ostern bei der Samtgemeinde Tostedt, Fachbereich Bürgerbüro und Ordnung durch das u. a. Formular erfolgt sein.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Tostedt: Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)
Der Ausschank von alkoholischen oder nichtalkoholischen Getränken und der Verkauf von Speisen sind nach dem Niedersächsischen Gaststättengesetz (NGastG) mindestens vier Wochen vorher anzumelden.
Im Rahmen des Osterfeuers darf nur unbehandeltes Holz sowie Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden. Dieses Holz darf frühestens zwei Wochen vor dem Osterfeuer zur Brennstelle gebracht werden.
Das Feuer darf unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls bei langanhaltender trockener Witterung oder bei starkem Wind nicht abgebrannt werden. Im Einzelfall entscheidet die Samtgemeinde Tostedt.
Beeinträchtigungen durch starken Rauch für benachbarte Wohnbebauung oder den Straßenverkehr sind zu vermeiden. Im Zweifel ist das Feuer abzulöschen.
Der Ausschank von alkoholischen oder nichtalkoholischen Getränken und der Verkauf von Speisen sind nach dem Niedersächsischen Gaststättengesetz (NGastG) mindestens vier Wochen vorher anzumelden.
Im Rahmen des Osterfeuers darf nur unbehandeltes Holz sowie Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden. Dieses Holz darf frühestens zwei Wochen vor dem Osterfeuer zur Brennstelle gebracht werden.
Das Feuer darf unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls bei langanhaltender trockener Witterung oder bei starkem Wind nicht abgebrannt werden. Im Einzelfall entscheidet die Samtgemeinde Tostedt.
Beeinträchtigungen durch starken Rauch für benachbarte Wohnbebauung oder den Straßenverkehr sind zu vermeiden. Im Zweifel ist das Feuer abzulöschen.
Weitere Informationen
Hinweise für Tostedt: Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 12.05.2010
Stichwörter
Lagerfeuer, Sonnwendfeuer, Johannisfeuer, abbrennen, Feuer, Funkenfeuer, verbrennen, Walpurgisnacht, Halloween, Brandtage, brennen, Brauchtumspflege