Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)
Beschreibung
Viele Ortsteile, Gemeinden und Städte veranstalten jährlich zu festen Terminen (Frühlingsanfang, Ostern, Walpurgis, Johanni, Erntedank, Sommer-/Wintersonnenwende etc.) öffentliche Brauchtumsfeuer.
Hinweise für Hanstedt: Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)
In jeder Ortschaft der Samtgemeinde Hanstedt findet zu Ostern ein öffentliches Osterfeuer statt, traditionell immer am gleichen Ort und am gleichen Tag.
Eine Übersicht der genehmigten Osterfeuer wird im Vorwege auf dieser Internetseite veröffentlicht.
Zusätzliche private Osterfeuer sind verboten.
In jeder Ortschaft der Samtgemeinde Hanstedt findet zu Ostern ein öffentliches Osterfeuer statt, traditionell immer am gleichen Ort und am gleichen Tag.
Eine Übersicht der genehmigten Osterfeuer wird im Vorwege auf dieser Internetseite veröffentlicht.
Zusätzliche private Osterfeuer sind verboten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
Hinweise für Hanstedt: Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)
Wenden Sie sich an den Fachbereich Bürgerservice.
Wenden Sie sich an den Fachbereich Bürgerservice.
Ansprechpartner
Team Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr Mittwoch nur mit Termin Sie können auch an den Tagen mit regulären Öffnungszeiten Termine außerhalb dieser Zeiten vereinbaren.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4184 803-0
Fax: +49 4184 803-49
Kontaktperson
Frau Luisa Buchs
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 12.05.2010
Stichwörter
Lagerfeuer, brennen, Johannisfeuer, Walpurgisnacht, abbrennen, Brauchtumspflege, Brandtage, Halloween, Feuer, Funkenfeuer, Sonnwendfeuer, verbrennen