Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)
Beschreibung
Viele Ortsteile, Gemeinden und Städte veranstalten jährlich zu festen Terminen (Frühlingsanfang, Ostern, Walpurgis, Johanni, Erntedank, Sommer-/Wintersonnenwende etc.) öffentliche Brauchtumsfeuer.
Hinweise für Seevetal: Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)
In der Gemeinde Seevetal gibt es keine Brenntage mehr.
Seit April 2014 ist es den Gemeinden in Niedersachsen nicht mehr möglich, Brenntage festzusetzen. Jegliches privates Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist damit auch in Seevetal nicht mehr erlaubt.
Brauchtumsfeuer, wie die in Seevetal durch die Freiwilligen Feuerwehren durchgeführten Osterfeuer, werden hiervon nicht berührt sein. Dies betrifft jedoch nur die Osterfeuer, welche in der Vergangenheit langjährig als Brauchtum in der jeweiligen Ortschaft gepflegt wurden.
In der Gemeinde Seevetal gibt es keine Brenntage mehr.
Seit April 2014 ist es den Gemeinden in Niedersachsen nicht mehr möglich, Brenntage festzusetzen. Jegliches privates Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist damit auch in Seevetal nicht mehr erlaubt.
Brauchtumsfeuer, wie die in Seevetal durch die Freiwilligen Feuerwehren durchgeführten Osterfeuer, werden hiervon nicht berührt sein. Dies betrifft jedoch nur die Osterfeuer, welche in der Vergangenheit langjährig als Brauchtum in der jeweiligen Ortschaft gepflegt wurden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
Hinweise für Seevetal: Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)
Ordnungsabteilung der Gemeinde Seevetal
Ordnungsabteilung der Gemeinde Seevetal
Ansprechpartner
Allgemeine Gefahrenabwehr
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4105 55-2242
E-Mail: ermittlungen@seevetal.de
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Seevetal: Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)
Grünabfälle dürfen nur noch auf dem eigenen Grundstück kompostiert oder auf den dafür zugelassenen Anlagen des Landkreises entsorgt werden. Außerdem können alle Seevetaler mit Grünabfallsäcken und Schnüren die alle vier Wochen stattfindende Straßensammlung der Abfallwirtschaft des Landkreises in Anspruch nehmen.
Grünabfälle dürfen nur noch auf dem eigenen Grundstück kompostiert oder auf den dafür zugelassenen Anlagen des Landkreises entsorgt werden. Außerdem können alle Seevetaler mit Grünabfallsäcken und Schnüren die alle vier Wochen stattfindende Straßensammlung der Abfallwirtschaft des Landkreises in Anspruch nehmen.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 12.05.2010
Stichwörter
Lagerfeuer, brennen, Johannisfeuer, Walpurgisnacht, abbrennen, Brauchtumspflege, Brandtage, Halloween, Feuer, Funkenfeuer, Sonnwendfeuer, verbrennen