Osterfeuer Genehmigung

    Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)

    Beschreibung

    Viele Ortsteile, Gemeinden und Städte veranstalten jährlich zu festen Terminen (Frühlingsanfang, Ostern, Walpurgis, Johanni, Erntedank, Sommer-/Wintersonnenwende etc.) öffentliche Brauchtumsfeuer.

    Hinweise für Seevetal: Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)

    Allgemeine Informationen

    In der Gemeinde Seevetal gibt es keine Brenntage mehr.

    Seit April 2014 ist es den Gemeinden in Niedersachsen nicht mehr möglich, Brenntage festzusetzen. Jegliches privates Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist damit auch in Seevetal nicht mehr erlaubt.

    Brauchtumsfeuer, wie die in Seevetal durch die Freiwilligen Feuerwehren durchgeführten Osterfeuer, werden hiervon nicht berührt sein. Dies betrifft jedoch nur die Osterfeuer, welche in der Vergangenheit langjährig als Brauchtum in der jeweiligen Ortschaft gepflegt wurden.



    Allgemeine Informationen

    In der Gemeinde Seevetal gibt es keine Brenntage mehr.

    Seit April 2014 ist es den Gemeinden in Niedersachsen nicht mehr möglich, Brenntage festzusetzen. Jegliches privates Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist damit auch in Seevetal nicht mehr erlaubt.

    Brauchtumsfeuer, wie die in Seevetal durch die Freiwilligen Feuerwehren durchgeführten Osterfeuer, werden hiervon nicht berührt sein. Dies betrifft jedoch nur die Osterfeuer, welche in der Vergangenheit langjährig als Brauchtum in der jeweiligen Ortschaft gepflegt wurden.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.

    Hinweise für Seevetal: Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)

    Ordnungsabteilung der Gemeinde Seevetal

    Ordnungsabteilung der Gemeinde Seevetal

    Ansprechpartner

    Allgemeine Gefahrenabwehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 11

    21218 Seevetal

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4105 55-2242

    E-Mail: ermittlungen@seevetal.de

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2020 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Gemeinde Seevetal)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Seevetal: Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)

    Grünabfälle dürfen nur noch auf dem eigenen Grundstück kompostiert oder auf den dafür zugelassenen Anlagen des Landkreises entsorgt werden. Außerdem können alle Seevetaler mit Grünabfallsäcken und Schnüren die alle vier Wochen stattfindende Straßensammlung der Abfallwirtschaft des Landkreises in Anspruch nehmen.

    Grünabfälle dürfen nur noch auf dem eigenen Grundstück kompostiert oder auf den dafür zugelassenen Anlagen des Landkreises entsorgt werden. Außerdem können alle Seevetaler mit Grünabfallsäcken und Schnüren die alle vier Wochen stattfindende Straßensammlung der Abfallwirtschaft des Landkreises in Anspruch nehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 12.05.2010

    Version

    Technisch erstellt am 12.05.2010 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Lagerfeuer, brennen, Johannisfeuer, Walpurgisnacht, abbrennen, Brauchtumspflege, Brandtage, Halloween, Feuer, Funkenfeuer, Sonnwendfeuer, verbrennen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)