Osterfeuer Genehmigung

    Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)

    Beschreibung

    Viele Ortsteile, Gemeinden und Städte veranstalten jährlich zu festen Terminen (Frühlingsanfang, Ostern, Walpurgis, Johanni, Erntedank, Sommer-/Wintersonnenwende etc.) öffentliche Brauchtumsfeuer.

    Hinweise für Seevetal: Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)

    Allgemeine Informationen

    In der Gemeinde Seevetal gibt es keine Brenntage mehr.

    Seit April 2014 ist es den Gemeinden in Niedersachsen nicht mehr möglich, Brenntage festzusetzen. Jegliches privates Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist damit auch in Seevetal nicht mehr erlaubt.

    Brauchtumsfeuer, wie die in Seevetal durch die Freiwilligen Feuerwehren durchgeführten Osterfeuer, werden hiervon nicht berührt sein. Dies betrifft jedoch nur die Osterfeuer, welche in der Vergangenheit langjährig als Brauchtum in der jeweiligen Ortschaft gepflegt wurden.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.

    Hinweise für Seevetal: Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)

    Ordnungsabteilung der Gemeinde Seevetal

    Ansprechpartner

    Allgemeine Gefahrenabwehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 11

    21218 Seevetal

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch oder online einen Termin!

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4105 55-2242

    E-Mail: ermittlungen@seevetal.de

    Version

    Technisch geändert am 22.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Seevetal: Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)

    Grünabfälle dürfen nur noch auf dem eigenen Grundstück kompostiert oder auf den dafür zugelassenen Anlagen des Landkreises entsorgt werden. Außerdem können alle Seevetaler mit Grünabfallsäcken und Schnüren die alle vier Wochen stattfindende Straßensammlung der Abfallwirtschaft des Landkreises in Anspruch nehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 12.05.2010

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    verbrennen, brennen, Johannisfeuer, Brandtage, Walpurgisnacht, Feuer, Brauchtumspflege, Lagerfeuer, Sonnwendfeuer, Halloween, abbrennen, Funkenfeuer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English