Osterfeuer Genehmigung

    Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)

    Beschreibung

    Viele Ortsteile, Gemeinden und Städte veranstalten jährlich zu festen Terminen (Frühlingsanfang, Ostern, Walpurgis, Johanni, Erntedank, Sommer-/Wintersonnenwende etc.) öffentliche Brauchtumsfeuer.

    Hinweise für Uetze: Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)

    Allgemeine Informationen

    Wenn eine Bewirtung geplant ist:

    Es ist nach dem Gaststättenrecht beim Team Bürgerbüro, Ordnung und Verkehr (siehe zuständige Stelle) eine Bewirtung vier Wochen vorher anzuzeigen, siehe auch Gaststättenerlaubnis.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Hinweise für Uetze: Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)

    Achtung: aufgeteilte Zuständigkeit

    Genehmigung des Osterfeuers:

    Volker Böhnke

    Team Bürgerbüro, Ordnung und Verkehr

    Raum 005

    Tel.: 05173-970-322

    Fax: 05173-970-297 E-Mail: gefahrenabwehr@uetze.de

    für die Anzeige der Bewirtung (Ausschank alkoholischer Getränke):

    Andreas Kühne

    Team Bürgerbüro, Ordnung und Verkehr

    Raum 006

    Tel.: 05173-970-321

    Fax: 05173-970-297 E-Mail: gewerbe@uetze.de

    Zuständigkeit

    An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Team 32 - Ordnung und Verkehr

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 20.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Hinweise für Uetze: Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)

    Osterfeuer sind grundsätzlich genehmigungs- und gebührenpflichtig.

    - schriftliche, telefonische oder mündliche Anzeige (Ort, Datum, Zeit)

    Fristen

    Hinweise für Uetze: Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)

    Anzeigezeitraum: möglichst vier Wochen vorher

    Kosten

    Hinweise für Uetze: Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)

    ab 2019: 45,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Uetze: Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)

    Es werden in den Ortschaften nur die bestehenden, traditionellen Osterfeuer genehmigt.

    Je ein Osterfeuer in den Ortschaften, zwei Osterfeuer in den Ortschaften Hänigsen und Uetze.

    Veranstalter sind örtliche Vereine oder die Ortsfeuerwehr.

    Private Osterfeuer (Lagerfeuer) werden in der Zeit von Karfreitag bis einschließlich Ostermontag nicht genehmigt.

    Was zu beachten ist:

    • ausschließlich Baum- und Strauchschnitt bzw. unbehandeltes Holz verbrennen
    • Aufschichtung frühestens 2 Wochen vorher!
    • unmittelbar vor dem Anzünden auf- bzw. umzuschichten damit kleinere Tiere die Möglichkeit zur Flucht haben
    • keine flüssigen Brennstoffe einsetzen
    • Rauch und Funkenflug dürfen Personen und benachbarte Grundstücke nicht gefährden.
    • Feuerstelle ist auf einer freien Fläche anzulegen.
    • Das Feuer ist ständig unter Aufsicht zu halten.
    • Der Veranstalter bleibt allein für die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung verantwortlich.
    • Einzuhaltende Mindestabstände und weitere Auflagen können beim Ordnungsamt erfragt werden bzw. sind dem Genehmigungsbescheid zu entnehmen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Uetze: Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 12.05.2010

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Walpurgisnacht, verbrennen, Halloween, Funkenfeuer, Lagerfeuer, Sonnwendfeuer, brennen, Johannisfeuer, Brauchtumspflege, Brandtage, abbrennen, Feuer

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de