Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)
Beschreibung
Viele Ortsteile, Gemeinden und Städte veranstalten jährlich zu festen Terminen (Frühlingsanfang, Ostern, Walpurgis, Johanni, Erntedank, Sommer-/Wintersonnenwende etc.) öffentliche Brauchtumsfeuer.
Hinweise für Springe: Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)
Brauchtumsfeuer (Osterfeuer), die im Gemeindegebiet Springe abgehalten werden, bedürfen einer Genehmigung durch die Stadtverwaltung Springe, Fachdienst Ordnung und Verkehr.
Osterfeuer dürfen nur als eine für die Allgemeinheit zugängliche Veranstaltung abgehalten werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Fachdienst 32 - Ordnung und Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Nach Vereinbarung.
Kontakt
E-Mail: ordnungundverkehr@springe.de
Kontaktperson
Herr Detlef Bolz
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Springe: Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)
Es ist ein formloser schriftlicher Antrag der verantwortlichen Person/Institution einzureichen.
Zudem ist darzulegen, welche Brandschutzmaßnahmen seitens des Veranstalters vorgenommen werden.
Voraussetzungen
Hinweise für Springe: Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)
Für ein sicheres Abbrennen des Osterfeuers werden Brandschutzauflagen vorgeschrieben, die in die Genehmigung aufgenommen werden.
Die Anordnung einer Brandsicherheitswache bleibt dem Fachdienst Ordnung und Verkehr vorbehalten. Hierfür können ebenfalls Gebühren erhoben werden.
Fristen
Hinweise für Springe: Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)
Die beschriebenen Unterlagen sind spätestens 4 Wochen vor der Veranstaltung einzureichen.
Kosten
Hinweise für Springe: Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)
Die Genehmigung ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Bearbeitungsaufwand.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 12.05.2010
Stichwörter
verbrennen, brennen, Johannisfeuer, Brandtage, Walpurgisnacht, Feuer, Brauchtumspflege, Lagerfeuer, Sonnwendfeuer, Halloween, abbrennen, Funkenfeuer