Osterfeuer Genehmigung

    Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)

    Beschreibung

    Viele Ortsteile, Gemeinden und Städte veranstalten jährlich zu festen Terminen (Frühlingsanfang, Ostern, Walpurgis, Johanni, Erntedank, Sommer-/Wintersonnenwende etc.) öffentliche Brauchtumsfeuer.

    Hinweise für Seelze: Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)

    Allgemeine Informationen

    Brauchtumsfeuer

    Viele Ortsteile, Gemeinden und Städte veranstalten jährlich zu festen Terminen (Frühlingsanfang, Ostern, Walpurgis, Johanni, Erntedank, Sommer-/Wintersonnenwende etc.) öffentliche Brauchtumsfeuer.

    Zur Veranstaltung eines Brauchtumsfeuers ist eine Ausnahmegenehmigung notwendig. Eine Ausnahmegenehmigung kann dann erteilt werden, wenn  dem Brauchtumsfeuer eine langjährige Tradition zur Pflege des Brauchtums zugrunde liegt. So sollen u.a. Geruchs- und Rauchbelästigungen in Grenzen gehalten und die Umwelt geschont werden.



    Allgemeine Informationen

    Brauchtumsfeuer

    Viele Ortsteile, Gemeinden und Städte veranstalten jährlich zu festen Terminen (Frühlingsanfang, Ostern, Walpurgis, Johanni, Erntedank, Sommer-/Wintersonnenwende etc.) öffentliche Brauchtumsfeuer.

    Zur Veranstaltung eines Brauchtumsfeuers ist eine Ausnahmegenehmigung notwendig. Eine Ausnahmegenehmigung kann dann erteilt werden, wenn dem Brauchtumsfeuer eine langjährige Tradition zur Pflege des Brauchtums zugrunde liegt. So sollen u.a. Geruchs- und Rauchbelästigungen in Grenzen gehalten und die Umwelt geschont werden.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.

    Hinweise für Seelze: Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)

    Bitte wenden Sie sich an die Kommune in deren Stadtgebiet das Brauchtumsfeuer abgebrandt werden soll.

    Bitte wenden Sie sich an die Kommune in deren Stadtgebiet das Brauchtumsfeuer abgebrandt werden soll.

    Ansprechpartner

    22.12 - Team Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    30926 Seelze

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 01.03.2023 (von: Webservice, Stadt Seelze)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Webservice, Stadt Seelze)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Seelze: Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)

    Brauchtumsfeuer, die bereits traditionell seit mehreren Jahren durchgeführt werden, können eine Ausnahmegenehmigung erhalten.

    Brauchtumsfeuer, die bereits traditionell seit mehreren Jahren durchgeführt werden, können eine Ausnahmegenehmigung erhalten.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Seelze: Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)

    Wenn Sie ein Osterfeuer oder ein anderes Traditionsfeuer abbrennen möchten, müssen Sie dies anmelden.

    Bitte nutzen Sie dafür das unten stehende Formular.

    Wenn Sie ein Osterfeuer oder ein anderes Traditionsfeuer abbrennen möchten, müssen Sie dies anmelden.

    Bitte nutzen Sie dafür das unten stehende Formular.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Seelze: Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)

    Brenntage

    Die Brenn-VO ist mit dem Ablauf des 31.03.2014 außer Kraft getreten und damit die gesetzliche Grundlage für die Genehmigung der sogenannten Brenntage entfallen. Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen und Treibseln auf dem eigenen Grundstück ist in Niedersachsen verboten. Lediglich in Einzelfällen und unter bestimmten, engen Voraussetzungen ist eine Ausnahme von dem Verbot auf Antrag möglich.

    Brenntage

    Die Brenn-VO ist mit dem Ablauf des 31.03.2014 außer Kraft getreten und damit die gesetzliche Grundlage für die Genehmigung der sogenannten Brenntage entfallen. Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen und Treibseln auf dem eigenen Grundstück ist in Niedersachsen verboten. Lediglich in Einzelfällen und unter bestimmten, engen Voraussetzungen ist eine Ausnahme von dem Verbot auf Antrag möglich.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 12.05.2010

    Version

    Technisch erstellt am 12.05.2010 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Lagerfeuer, brennen, Johannisfeuer, Walpurgisnacht, abbrennen, Brauchtumspflege, Brandtage, Halloween, Feuer, Funkenfeuer, Sonnwendfeuer, verbrennen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)