Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)
Beschreibung
Viele Ortsteile, Gemeinden und Städte veranstalten jährlich zu festen Terminen (Frühlingsanfang, Ostern, Walpurgis, Johanni, Erntedank, Sommer-/Wintersonnenwende etc.) öffentliche Brauchtumsfeuer.
Hinweise für Seelze: Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)
Brauchtumsfeuer
Viele Ortsteile, Gemeinden und Städte veranstalten jährlich zu festen Terminen (Frühlingsanfang, Ostern, Walpurgis, Johanni, Erntedank, Sommer-/Wintersonnenwende etc.) öffentliche Brauchtumsfeuer.
Zur Veranstaltung eines Brauchtumsfeuers ist eine Ausnahmegenehmigung notwendig. Eine Ausnahmegenehmigung kann dann erteilt werden, wenn dem Brauchtumsfeuer eine langjährige Tradition zur Pflege des Brauchtums zugrunde liegt. So sollen u.a. Geruchs- und Rauchbelästigungen in Grenzen gehalten und die Umwelt geschont werden.
Brauchtumsfeuer
Viele Ortsteile, Gemeinden und Städte veranstalten jährlich zu festen Terminen (Frühlingsanfang, Ostern, Walpurgis, Johanni, Erntedank, Sommer-/Wintersonnenwende etc.) öffentliche Brauchtumsfeuer.
Zur Veranstaltung eines Brauchtumsfeuers ist eine Ausnahmegenehmigung notwendig. Eine Ausnahmegenehmigung kann dann erteilt werden, wenn dem Brauchtumsfeuer eine langjährige Tradition zur Pflege des Brauchtums zugrunde liegt. So sollen u.a. Geruchs- und Rauchbelästigungen in Grenzen gehalten und die Umwelt geschont werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
Hinweise für Seelze: Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)
Bitte wenden Sie sich an die Kommune in deren Stadtgebiet das Brauchtumsfeuer abgebrandt werden soll.
Bitte wenden Sie sich an die Kommune in deren Stadtgebiet das Brauchtumsfeuer abgebrandt werden soll.
Ansprechpartner
22.12 - Team Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: ordnungsamt@stadt-seelze.de
Kontaktperson
Herr Jonas Diedrich
Voraussetzungen
Hinweise für Seelze: Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)
Brauchtumsfeuer, die bereits traditionell seit mehreren Jahren durchgeführt werden, können eine Ausnahmegenehmigung erhalten.
Brauchtumsfeuer, die bereits traditionell seit mehreren Jahren durchgeführt werden, können eine Ausnahmegenehmigung erhalten.
Verfahrensablauf
Hinweise für Seelze: Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)
Wenn Sie ein Osterfeuer oder ein anderes Traditionsfeuer abbrennen möchten, müssen Sie dies anmelden.
Bitte nutzen Sie dafür das unten stehende Formular.
Wenn Sie ein Osterfeuer oder ein anderes Traditionsfeuer abbrennen möchten, müssen Sie dies anmelden.
Bitte nutzen Sie dafür das unten stehende Formular.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Seelze: Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)
Brenntage
Die Brenn-VO ist mit dem Ablauf des 31.03.2014 außer Kraft getreten und damit die gesetzliche Grundlage für die Genehmigung der sogenannten Brenntage entfallen. Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen und Treibseln auf dem eigenen Grundstück ist in Niedersachsen verboten. Lediglich in Einzelfällen und unter bestimmten, engen Voraussetzungen ist eine Ausnahme von dem Verbot auf Antrag möglich.
Brenntage
Die Brenn-VO ist mit dem Ablauf des 31.03.2014 außer Kraft getreten und damit die gesetzliche Grundlage für die Genehmigung der sogenannten Brenntage entfallen. Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen und Treibseln auf dem eigenen Grundstück ist in Niedersachsen verboten. Lediglich in Einzelfällen und unter bestimmten, engen Voraussetzungen ist eine Ausnahme von dem Verbot auf Antrag möglich.
Weitere Informationen
Hinweise für Seelze: Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 12.05.2010
Stichwörter
Lagerfeuer, brennen, Johannisfeuer, Walpurgisnacht, abbrennen, Brauchtumspflege, Brandtage, Halloween, Feuer, Funkenfeuer, Sonnwendfeuer, verbrennen