Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)
Beschreibung
Viele Ortsteile, Gemeinden und Städte veranstalten jährlich zu festen Terminen (Frühlingsanfang, Ostern, Walpurgis, Johanni, Erntedank, Sommer-/Wintersonnenwende etc.) öffentliche Brauchtumsfeuer.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Burgdorf: Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)
Der öffentliche Charakter ist ein wesentlicher Bestandteil dieses Brauchtums, so darf z. B. nicht in jedem Garten ein Osterfeuer entzündet werden. Diese Voraussetzung ist beispielsweise bei Vereinen gegeben, bei dem auch jede vereinsfremde Person Zugang zur Veranstaltung hat. Sofern als Brennmaterial lediglich unbehandeltes Holz, Baumschnitt verwendet werden, sind abfallrechtliche Bestimmungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) nicht heranzuziehen. Denn in diesem Fall werden die Stoffe nicht beseitigt, sondern im Rahmen der Brauchtumsveranstaltung als Mittel zum Zweck eingesetzt.
Der öffentliche Charakter ist ein wesentlicher Bestandteil dieses Brauchtums, so darf z. B. nicht in jedem Garten ein Osterfeuer entzündet werden. Diese Voraussetzung ist beispielsweise bei Vereinen gegeben, bei dem auch jede vereinsfremde Person Zugang zur Veranstaltung hat. Sofern als Brennmaterial lediglich unbehandeltes Holz, Baumschnitt verwendet werden, sind abfallrechtliche Bestimmungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) nicht heranzuziehen. Denn in diesem Fall werden die Stoffe nicht beseitigt, sondern im Rahmen der Brauchtumsveranstaltung als Mittel zum Zweck eingesetzt.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 12.05.2010
Stichwörter
Lagerfeuer, Sonnwendfeuer, Johannisfeuer, abbrennen, Feuer, Funkenfeuer, verbrennen, Walpurgisnacht, Halloween, Brandtage, brennen, Brauchtumspflege