Osterfeuer Genehmigung

    Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)

    Beschreibung

    Viele Ortsteile, Gemeinden und Städte veranstalten jährlich zu festen Terminen (Frühlingsanfang, Ostern, Walpurgis, Johanni, Erntedank, Sommer-/Wintersonnenwende etc.) öffentliche Brauchtumsfeuer.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Burgdorf - 32 - Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 5

    31303 Burgdorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05136 898-0

    Fax: 05136 898-112

    E-Mail: ordnungsamt@burgdorf.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Burgdorf: Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)

    Der öffentliche Charakter ist ein wesentlicher Bestandteil dieses Brauchtums, so darf z. B. nicht in jedem Garten ein Osterfeuer entzündet werden. Diese Voraussetzung ist beispielsweise bei Vereinen gegeben, bei dem auch jede vereinsfremde Person Zugang zur Veranstaltung hat. Sofern als Brennmaterial lediglich unbehandeltes Holz, Baumschnitt verwendet werden, sind abfallrechtliche Bestimmungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) nicht heranzuziehen. Denn in diesem Fall werden die Stoffe nicht beseitigt, sondern im Rahmen der Brauchtumsveranstaltung als Mittel zum Zweck eingesetzt.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 12.05.2010

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    verbrennen, brennen, Johannisfeuer, Brandtage, Walpurgisnacht, Feuer, Brauchtumspflege, Lagerfeuer, Sonnwendfeuer, Halloween, abbrennen, Funkenfeuer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English